Andreas Klamm, Journalist, Autor und Moderator zu Sperren von mehreren Tausend Menschen bei Facebook, zur Würde von Menschen, zu Grundrechten und zu allgemeinen Menschenrechten. (20. Oktober 2019), oterapro TV
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Facebook: Isolations-Haft gegen Journalist Andreas Klamm besteht fort
Isolations-Haft gegen Journalist Andreas Klamm besteht fort
New York City/Berlin/Ludwigshafen am Rhein. 16. September 2019. (pm) Die von Facebook am 14. August 2019 von Facebook verhängte digitale Isolations-Haft gegen den schwerbehinderten Journalist, Autor und Moderator, Andreas Klamm, in Ludwigshafen am Rhein und Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen besteht weiterhin fort. Facebook reagierte bislang auf 12 Anfragen nicht, nach dem ohne Angaben von Gründen gegen den schwerbehinderten Journalisten trotz, öffentlich, mitgeteilter mehrerer Notfällen, die Profil-Seite und der Zugang von Facebook bei https://www.facebook.com/andreas.klamm gesperrt wurde und eine digitale Isolations-Haft verhängt wurde.
Nach Informationen weiterer Zeugen werden auch die E-Mail-Anschriften von Andreas Klamm blockiert. Die Zeugen haben hierzu Screenshots aufgenommen.
Klamm ist seit 2014 schwerbehindert und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen. Der Journalist und Autor von 12 veröffentlichten Büchern beklagte: “Normalerweise ist eine Kommunikation für Menschen auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erlaubt. Auch die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung sieht ausdrücklich vor, dass auch schwerbehinderte Menschen in Deutschland, Europa und in der Welt kommunizieren dürfen. In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des Vereins Digital Courage und nach zahlreichen Recherchen konnte ich feststellen, dass es zu Facebook mit zwei Milliarden Menschen KEINE Alternative gibt. Leider ist es mir durch die Facebook-Sperre und E-Mail Blockierungen nicht mehr möglich ohne massive Einschränkungen mit Kollegen von Presse, Film, Funk und Fernsehen, mit Ärzten, mit Behörden, mit Institutionen und Menschen frei zu kommunizieren. 2872 Bekannte, Freunde und Kontakte bei Facebook kann ich nicht erreichen. Völlig unbekannt ist hingegen wer für die E-Mail Blockierungen verantwortlich ist. Im Rollstuhl mit dem Merkzeichen G, wegen Gehbehinderung und “dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit” seit 1998 nach mehreren Unfällen, treffen mich Nachrichten- Informations- und Kommunikations-Sperren extrem hart.”
Andreas Klamm bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot ist seit 1984 unter anderem als Journalist, Radio- Fernsehen- Medien- und Musik-Produzent tätig. Foto: oterapro.org
Der Autor empfindet die Nachrichten- Kommunikations- und Informations-Sperre als “förmliche und ganz praktische Außerkraft-Setzung elementarster Grundrechte nach dem Grundgesetz, elementarster Menschenrechte auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung.
Andreas Klamm ergänzte : “Wir sollten realistisch bleiben, natürlich gibt es keine Lobby für schwerbehinderte Menschen in Deutschland und wer arm, krank und schwerbehindert in Deutschland ist, wird oft förmlich und praktisch komplett rechtlos gestellt. Dennoch gibt es das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und das U.N. Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Behinderte und Schwerbehinderte sollten in Deutschland auch als Menschen und Personen anerkannt werden, auch wenn dies dem Main-Stream des politischen Zeitgeistes in Deutschland aktuell nicht entspricht.”
Nach Auffassung des Medien-Produzenten sollten Menschen mit Schwerbehinderung und im Rollstuhl dennoch in Deutschland, Europa und in der Welt grundsätzlich ein Recht erhalten, frei und ohne Einschränkungen kommunizieren zu dürfen, mit Behörden Kontakt aufnehmen zu dürfen und Informationen weltweit zu suchen und zu verbreiten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen
Andreas Klamm hat neue und weitere Strafanzeige gegen Facebook Inc. und Unbekannt erstattet
Andreas Klamm hat neue und weitere Srafanzeige gegen Facebook Inc. und gegen Unbekannt erstattet
Verdacht Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Verletzung des Grundgesetzes Artikel 1 bis Artikel 6, Verletzung der U.N. Konvention über das Einkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
Presse-Erklärung
Presse-Mitteilung
Einladung für alle Medien, Presse und Journalisten zur
Berichterstattung
New York City/Karlsruhe/Ludwigshafen am Rhein 11. September 2019. (pm). Der Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot) hat am 2019 eine neue und weitere Strafanzeige gegen Facebook Inc. und Unbekannt wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Artikel 7 des Römischen Status, Paragroh 7 des VStGB Völkerstrafgesetzbuch, Verletzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 bis Artikel 6, Verletzung der U.N. Konvention über das Einkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erstattet und unter anderem an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe und an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz gesendet.
Soweit bislang bekannt werfen 12 Personen öffentlich nicht nur bei Facebook sondern auch in weiteren Medien, schwerste Vorwürfe der Begehung schwerster Straftaten gegen Andreas Klamm vor
Der Beschuldigte erklärte jedoch bereits mehrfach öffentlich, unter anderem in Eidestattlichen Versicherungen, dass er keine Straftaten begangen habe und ausdrücklich kein Interview mit dem Präsidenten von Russland Vladimir Putin gefälscht habe. Der Beschuldigte erklärte in mehreren Eidestattlichen Versicherungen, dass er seit 1984 in seiner Arbeit als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Verleger und Redaktionsleitung, so wörtlich “NICHT ein einziges Interview” gefälscht habe. Nach Auffassung von Andreas Klamm verstösst das Fälschen, Fabrizieren oder “freie Erfinden” von Interviews gegen den Presse-Codex und die Verpflichtung zur Wahrheit und zum Bekenntnis für Menschenrechte von Journalisten und in der Presse tätige Personen.
Andreas Klamm wünscht eine öffentliche Rehabilitation und Aufarbeitung aller schweren Anschuldigungen, die immer wieder seit 1982 gegen den Journalisten, Autor, Herausgeber, Verleger, Medien- und Musik-Produktion erhoben werden. “Ich wurde praktisch jeder Würde des Menschens und jeder Ehre beraubt. Mein Leben wurde in großen Teilen seit meiner Kindheit, weitgehend zerstört. Der Terror und die Gewalt sollten ein Ende finden. Ich arbeite seit mehr als 40 Jahren und bin offiziell anerkannt seit 35 Berufsjahren berufstätig. In der Folge falscher Anschuldigungen sind schwere gesundheitliche, finanzielle, wirtschaftliche und berufliche Schäden entstanden. Daher brauche ich auch eine öffentliche Rehabilitation.” Foto: oterapro
Der Beschuldigte, Andreas Klamm, besteht auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechts-Konvention, auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung auf die Unschuldsvermutung und ein Recht auf öffentliche Verteidigung. Normalerweise müssen beschuldigte Straftäter so lange als “unschuldig gelten” bis in einem ordentlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren die Schuld von beschuldigten Personen festgestellt ist. Nach Informationen von Andreas Klamm hat ein solches und ordentliches Gerichtsverfahren jedoch bislang nicht stattgefunden. Der Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine und weiterer Magazine, erklärte, dass er ausdrücklich mit den Behörden, wie Staatsanwaltschaften, Polizei, Generalbundesanwaltschaft und Gerichten kooperieren wolle, das die Aufklärung der öffentlichen Beschuldigung zu schwersten Straftaten in seinem “ureigenen Interesse” läge.
Klamm ist in der Folge mehrerer Unfälle schwerbehindert mit dem GdB 60, Grad der Behinderung,, Merkmal der “dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, Merkzeichen G und auf die Hilfe eines Rollstuhls und eines Assistenzhundes angewiesen. In der Folge zahlreicher, öffenticher Anschuldigung zu schwersten Straftaten, die insgesamt 12 Personen Andreas Klamm zur Last legen, hat Klamm nahezu alle bezahlten Aufträge als Journalist verloren, alle Finanzmittel verloren, wurde am 14. August 2019 bei Facebook mit dem Profil https://www.facebook.com/andreas.klamm und in nahezu allen weiteren Medien und Presse-Publikationen von der Arbeit und Berichterstattung komplett ausgeschlossen.
Damit sei im Grunde genommen die wirtschaftliche Existenz-Vernichtung herbeigeführt worden. Die jetzt bestehende eigene, wirtschaftliche, finanzielle, gesundheitliche und soziale Notlage mit Schwerbhinderung, die unbefristet gültig ist, würde, so Klamm, “nicht bestehen”, wenn nicht alle Verträge und Aufträge verweigert und gekündigt worden wären. Mir ist es in der Folge schwerster, falscher Anschuldigungen nicht mehr oder kaum noch möglich finanzielle Einkünfte zu erzielen. Pro Monat entstehen finanzielle Verluste von Einnahmen in Höhe von 2.000,– Euro brutto, was im Jahr zu Verlusten von rund 24.000, Euro seit mndestens dem Jahr 2006 führt.
Klamm beziffert die finanziellen Verlust und Schäden seit mindestens dem Jahr 2006 auf insgesamt 312.000,– Euro. Dabei seien jedoch noch nicht alle Schäden in den Berechnungen berücksichtigt worden.
Unbekannt sind die Gründe, warum der Beschuldigte Andreas Klamm, kein rechtliches Gehör vor Gerchten in Deutschland findet. Damit ist eine Verteidigung seitens des Beschuldigten nach dessen Auffassung nahezu komplett ausgeschlossen. Ihm sei jedoch im eigenen Interesse an der öffentlichen Aufarbeitung und öffentlichen Aufklärung aller schweren Anschuldigungen sehr gelegen. Wenn Menschen, die schwersten Straftaten beschuldigt werden, kein Recht mehr auf Verteidigung haben und kein Gehör haben zumindest, den Versuch zu wagen, vor Gerichten die Unschuld zu beweisen, dann könne dies in der Tat als praktischer Entzug aller Bürgerrechte, Grundrechte, Grundfreiheit, Menschenrechte und Rechte auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, bewertet werden.
Klamm empfindet die digitale Isolationshaft, die Facebook Inc. und Unbekannt und andere Medien, gegen ihn ganz praktisch ohne Urteil, ohne öffentliches und ordentliches Gerichtsverfahren verhängt haben als besonders schwerwiegend, da er ausser dem Internet kaum noch Möglichkeiten aufgrund des Mobilitäts-Verlustes in der Folge mehrerer Unfälle und Schwerbehinderung habe mit Menschen in aller Welt zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Seine 2872 Bekannte, Freunde und Kontakte kann Andreas Klamm seit der Nachrichten- Informations- und Kommunikations-Sperre von Facebook Inc. gegen den Journalisten verhängt, nicht verständigen, nicht um Hilfe bitten und auch nicht mehr erreichen.
“Das entspricht ganz praktisch der Isolations-Haft auch im realen Leben, da ich keinerlei Sozial-Kontakte in Neuhofen oder Ludwigshafen am Rhein habe und mich zudem gegen meinen freien Willen und gegen meinen Wunsch in Deutschland, in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen und in Rheinland-Pfalz befinde.”, erklärte Andreas Klamm. In Deutschland wird Klamm von vielen Menschen als “persona non grata” betrachtet, nach dem er zu schweren Grundrechte- und Menschenrechte-Verletzungen im Jahr 2007 mit Hans-Jürgen Graf und Thomas M. in einer Fernseh-Dokumentations-Reihe berichtete und eine Beschwerde an den damaligen EU-Kommissar Thomas Hammarberg gesendet hat. Hans-Jürgen Graf und Thomas M. in Nürnberg haben beide Mord-Drohungen in ihren Briefkästen erhalten. Dies wurde von den Geschädigten zur Strafanzeige gebracht.
Alle Menschenrechte-Beobachter, alle Grundrechte-Beobachter, alle Medien, alle Journalisten und Pressevertreter werden herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Andreas Klamm, dessen Großvater der Französische Offizier, Hedi Sabaot war, ist seit 1986 unter anderem Verleger, Herausgeber und Redaktionsleitung von British Newsflash Magazine (www.britischnewsflashmagazine.org ) und Gründer mehrerer Organisatonen und Firmen unter anderem von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte (www.libertyandpeacenow.org, https://libertyandpeacenow.org, Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com), von ISMOT International Social And Medical Outreach Team, von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.org , www.regionalhilfe.de) und anderer Organisationen und Firmen.
Für die Beantwortung von Fragen steht Andreas Klamm via Tel. 0621 4909 650 117 und Tel. 0621 5867 8054 und via E-Mail: andreasklamm@hotmail.com zur Verfügung.
Der vollständige Wortlaut der neuen Strafanzeige von Andreas Klamm gegen Facebook Inc. und Unbekannt vom 8. September 2019 lautet:
An
Generalbundesanwalt
Herrn Dr. Peter Frank
beim Bundesgerichtshof
Generalbundesanwaltschaft
Brauerstr. 76
D 76135 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
Telefon 07 21/ 819 14 10
Telefax 07218191492
Web-Site: https://www.generalbundesanwalt.de/de/presse.php
An
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Telefon: 02611307 – 0
Telefax: 0261130738010
E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
An
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Redaktion
Executive Board: Peter Kropsch (CEO)
Matthias Mahn, Andreas Schmidt
Editor-in-Chief: Sven Gösmann
Chairman of the Supervisory Board: David Brandstätter
Mittelweg 38
20148 Hamburg
Germany
Tel.: +49 40 4113-0
Fax: +49 40 4113-32305
Email: info@dpa.com
An
Bundeskriminialamt (BKA)
BKA-Pressestelle
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden
Tel. 0611/55-13083
Fax: 06115545113
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
E-Mail: poststelle@bka.de-mail.de
E-Mail: impressum-bka-internetauftritt@bka.de
E-Mail: poststelle@bka.de
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdestelle
Telefon: 02241 238-1444
Mobil: 0173 5425845
E-Mail: presse.sanktaugustin@polizei.bund.de
An
Bundespolizeipräsidium
Telefon: 0331 97997-0
Fax: 0331 97997-1010
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
De-Mail: poststelle@bpolp.de-mail.de
An alle Medien, Journalisten
Presse-Vertreter
Nachrichtenagentur
Hinweis: Aufgrund von mehreren Notlagen und Notfällen und Gefahren, welche ich bereits öffentlich mitgeteilt habe, der Bedrohung von mehreren Menschen und Drohungen und Ankündigung der vorsätzlichen Tötung von zahlreichen, mehreren Tausend Tieren, Hunde und Pferden kann ich leider nur noch die Strafanzeigen via Verteiler versenden. Die Zeit für Gefahren-Abwehr ist leider sehr gering. Ich bitte freundlicherweise die Strafanzeigen zeitnah an die zuständigen Behörden für die Aufnahme von Ermittlungen weiterzuleiten.
Strafanzeige gegen UNBEKANNT und gegen FACEBOOK Inc.
aufgrund von
- 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verschwindenlassen von Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch
- 187 Verleumdung, StGB
- 323 c StGB, „unterlassene Hilfeleistung, hier, Absatz 2, Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
- 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
- Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 b 6
- Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere hier Artikel 18 und Artikel 19
- Verstoß gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleiche Bundesgesetzblatt, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1419.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl208s1419.pdf%27%5D__1567928420447
7) Verstoß gegen Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
8) Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
10) Verstoss gegen die EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
Neuhofen, 8. September 2019 Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hintergrund-Info und öffentliche Erklärung zu bestehenden Notlagen und Notfällen: In mehreren Eidesstattlichen Versicherungen habe ich öffentlich bereits mehrfach erklärt, dass mein Großvater mütterlicherseits der Französische Offizier Hedi Sabaot war. Er war im Dienst für die reguläre Französische Armee tätig und 1945 in Kaiserslautern stationiert als Teil der Besatzungs-Truppen. An Nazi- oder Neo-Nazi-Verbrechen war und bin ich NICHT beteiligt. Ich war 1996 bis 1998 Mitglied in der CDU Ludwigshafen am Rhein. Wenn man mich als „Nazi-Schwein“ und „Neo-Nazi-Dreckschwein und Neo-Nazi-Kriegsverbrecher“ auch öffentlich, mehrfach wiederholt beleidigt, empfinde ich dies nicht nur als persönliche Beleidigung, sondern in der Tat auch als schwere Ehrverletzung gegenüber einem Französischen Offizier, Hedi Sabaot, meinem Großvater und gegenüber den Angehörigen von Französischen Offizieren und als Beleidigung gegen die Republik Frankreich.
Öffentliches Arbeiten als Moderator, Fernseh- und Radio-Produzent, Musik- und Medien-Produzent und öffentliches politisches Wirken und Arbeiten für DIE LINKE und soziale Gerechtigkeit
Seit vier Jahren Mitglied in der Partei DIE LINKE. Für die Kommunalwahlen im Mai 2019 habe ich für DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis auf Listenplatz 7 kandidiert. Ich arbeitete mit mehreren Namen unter anderem Andreas Klamm, Andreas Klamm – Sabaot, Andrew Wellington, und andere Künstlernamen seit 1986 bin ich registrierter Herausgeber von British Newsflash Magazine in Magazin und Buch-Form und als eMagazin-Ausgabe. Als Fernseh- und Radio-Produzent und Moderator arbeite ich bereits seit 1984. Meine 5 kompletten Musik-Alben und 74 Musik-Singles und 12 von mir geschriebene und veröffentlichte Bücher in deutscher und englischer Sprache kann jeder Mensch weltweit kaufen. Einen Teil meiner mehr als 1.000 Fernseh-Sendungen kann man unter anderem auch bei www.youtube.com/andreasklamm sehen.
Darüber hinaus bin ich staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. Im Jahr 2007 war ich einer von 4800 akkreditierten Journalisten beim G8 Gipfel in Heiligendamm.
Über mich werden wiederholt seit mehreren Jahren öffentlich Gerüchte verbreitet, dass ich angeblich Hartz 4 / Arbeitslosengeld II im Jahr 2007 bezogen hätte. Diese Informationen sind NACHWEISBAR falsch. Richtig ist, dass ich meinen Wohnort in Groß Britannien hatte und daher in Deutschland NICHT krankversichert war. Ausdrücklich habe ich im Jahr 2007 kein Arbeitslosengeld II, auch als Hartz bezeichnet, erhalten. Es dürfte wohl für das BKA Bundeskriminalamt und für die Bundespolizei etwa zwei Minuten und ein müdes Lächeln dauern, meine öffentlichen Angaben zu überprüfen. Nach einem Unfall in Deutschland – hierfür sind Zeugen vorhanden – wurde mir die ärztliche Hilfe verweigert mit der Begründung, dass meine englische NHS (National Health Insurance Card) in Deutschland NICHT anerkannt werden würde, obgleich wir alle wissen, dass es zwischen Deutschland und Groß Britannien noch ein Sozial-Versicherungs-Abkommen gibt.
Ich musste die Behandlungskosten dennoch privat und selbst bezahlen, obgleich ich seit 35 Jahren berufstätig bin seit 1984. Behinderung und Schwerbehinderung ist in der Folge von Unfällen entstanden. Seit 1998 besteht Behinderung mit dem Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, seit 2000 die GLEICHSTELLUNG mit scherbehinderten Menschen und seit 2014 die Schwerbehinderung unbefristet mit Merkzeichen G, ich bin auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen.
Flucht-Gefahr besteht nicht, da ich sonst mindestens auf die Reise-Assistenz und Begleitung von mindestens einem Polizei-Beamten angewiesen bin, da ich mich aus eigener Kraft nicht mehr gut und ausreichend fortbewegen kann. Ehrenamtlich bin ich in mehreren Nothilfe Gruppen engagiert unter anderem bei Regionalhile.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team. Es bestehen mehrere NOTLAGEN und NOTFÄLLE beiden denen Kinder, Frauen und weitere, schwerbehinderte Menschen in Gefahr sind. Dies habe ich nunmehr bereits an zahlreiche Behörden schriftlich mitgeteilt und zahlreich öffentlich erklärt. Ich befinde mich jedoch in der Tat NICHT freiwillig in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein und auch NICHT freiwillig in Deutschland. Reise-Helfer arbeiten jedoch nicht im Ehrenamt so ganz ohne Bezahlung. Mein Aufenthalt in Deutschland findet unter Zwang und gegen meinen freien Willen statt.
Als freiberuflicher Journalist reichen meine Einkünfte auch aufgrund NACHWEISBARER mehrfacher, wiederholter, öffentlicher, falscher Anschuldigungen und kompletten Auftrags-Entzug leider nicht aus für ein Leben in Würde in Deutschland. Pro Jahr entstehen mir in der Folge der falschen Anschuldigungen komplette Verdienst-Ausfälle von 24.000,– Euro pro Jahr, das meint rund 2.000,– Euro pro Monat.
Meine eigene wirtschaftliche, finanzielle und soziale Notlage würde in dieser Form nicht bestehen, wenn die öffentlichen, falschen Anschuldigungen öffentlich aufgearbeitet und richtig gestellt werden würden. Daher ist mir eine öffentliche Aufarbeitung dieser und weiterer Ereignisse sehr wichtig und daher arbeite ich mit Behörden soweit wie denkbar möglich auch zusammen, da mir eine öffentliche und ordnungsgemäße Aufarbeitung wichtig ist. Wie viele von Ihnen wissen, sind die Chancen, für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer eine Festeinstellung zu erhalten bei NULL, oft mit der Begründung, dass wir zu oft krank sind. Das ist leider wahr, so dass ich die Ängste der Arbeitgeber verstehen kann, weil tatsächlich durch die Unfall-Folgen und Infektionen gehäuft Krankheits- und damit natürlich auch Ausfallszeiten während eines Jahres auftreten. Leider ist es nicht mehr änderbar, sonst wäre ich NICHT schwerbehindert seit 2014. Andreas Klamm
Strafanzeige
Hiermit erstatte, ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
STRAFANZEIGE
GEGEN
UNBEKANNT und FACEBOOK Inc.
Aufgrund von
- 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verschwindenlassen von Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch
- 187 Verleumdung, StGB
- 323 c StGB, „unterlassene Hilfeleistung, hier, Absatz 2, Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
- 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
- Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 b 6
- Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere hier Artikel 18 und Artikel 19
- Verstoß gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleiche Bundesgesetzblatt, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1419.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl208s1419.pdf%27%5D__1567928420447
7) Verstoß gegen Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
8) Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
10) Verstoß gegen die EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
Begründung:
Ich nutze Facebook seit dem Jahr 2006, seit 13 Jahren, mit der Profil-Adresse https://www.facebook.com/andreas.klamm . überwiegend privat und für ehrenamtliches Engagement unter anderem für Gruppen wie
Syria Global Peace Movement (ich bin Admin der Gruppe)
DIE LINKE und ähnliche Gruppen
Neue Linke
Tierschutz-Gruppen zur Hilfeleistung von Plätzen für Tiere in Zusammenarbeit auch mit mehreren Vereinen
Obdachlosen-Hilfe
Und viele weitere Gruppen
Gebetsgruppe (ich bin Admin der Gruppe)
- Mehr als 20 Gruppen
- Mehr als 20 Web-Seiten bei Facebook
- Habe ich, Andreas Klamm gegründet und als Admin geleitet
Facebook Messenger um mit meinen 2872 Kontakten, Freunden, Bekannten in der Welt kommunizieren zu können, da ich aufgrund von mehreren Unfällen, schwerbehindert bin, GdB, Grad der Behinderung 60, Merkzeichen G und leider in der Mobilität das Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit habe“ und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin
Ich bin seit 35 Jahren, seit 1984 NACHWEISBAR berufstätig, zeitgleich in mehreren Berufen unter anderem als Journalist, Moderator, Fernseh- und Radio-Produzent seit 1984
Zudem bin ich staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 24 Berufsjahren an Berufserfahrung und Rettungssanitäter und im Nothilfe- und Nothilfe-Seelsorge Dienst für mehrere jüdisch-christliche und internationalen Missionen seit vielen Jahren im Ehrenamt tätig und versuche aus der Ferne zu helfen soweit wie möglich
Da ich leider NICHT mehr ohne fremde Hilfe verreisen kann, was ich normalerweise sehr gerne mache, seit ich auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, hatte ich seit dem Jahr 2008 KEINEN Urlaub und KEINE Reisen mehr. Ich befinde mich gegen meinen freien Willen in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen und in Deutschland.
In der Folge von zahlreichen FALSCHEN ANSCHULDIGUNGEN die öffentlich auch, doch nicht nur bei Facebook zu meinem Nachteil verbreitet wurden, sind mir schwerste finanzielle, wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Nachteile entstanden. Pro Jahr entstehen mir finanzielle Schäden im Vergleich zu früheren Berufs- bzw. Arbeitseinkommen von etwa 2.000,– Euro im Monat bzw. 24. 000,– Euro pro Jahr.
Meine eigene wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und finanzielle Notlage würde NICHT bestehen, wenn die falschen Anschuldigungen aufgeklärt, aufgearbeitet und da die Anschuldigungen zu meinem Nachteil öffentlich stattgefunden haben, auch eine öffentliche Rehabilitation stattfinden würde. Um eine öffentliche Rehabilitation bitte ich freundlich, da die öffentlichen Anschuldigungen NICHT harmlos sondern leider schwerwiegend und extrem Ehr-verletzend und schädigend sind.
Daher glaube ich und es mir wichtig, weswegen ich gerne mit allen Behörden, wie Polizei, BKA Bundeskriminalamt und Bundespolizei und Staatsanwaltschaften und Generalbundesanwaltschaft zusammenarbeite, soweit es möglich ist, ist eine öffentliche Aufarbeitung in den Medien und auch in Gerichtsverfahren wichtig.
Da ich mehreren Menschen und Familien versuche zur gleichen Zeit zu helfen und sehr vielen Tieren versuche zu helfen, habe ich am 4. August 2019 öffentlich den NOTFALL STATUS mitgeteilt, weil mehrere Notfälle und Notlagen bestehen, bei denen auch Angehörige eines Polizei-Beamten aus Speyer am Rhein betroffen sind und ehemalige Bundeswehr-Soldaten und andere Frauen, Kinder und schwerbehinderte Menschen.
Am 4. August 2019 habe ich folgende öffentliche NOTFALL STATUS Meldung öffentlich und mehr als 6mal bei Facebook bekannt gegeben, da ich in mehreren NOTLAGEN anderer Menschen dringend Hilfe und Helfer suche.
Am 13. August 2019 hatte ich zu einem der schweren Ereignisse einen Link bei Facebook geteilt.
Daraufhin wurde mein Facebook Profil mit der Anschrift https://www.facebook.com/andreas.klamm ohne ANGABEN von Gründen gesperrt.
Der Zugang zum gesamten Facebook Bereich und Facebook Messenger wurde mit gesperrt.
Damit kann ich mit den meisten meiner Kontakte, Freunde, und Bekannten bei Facebook seit 14. August 2019 nicht mehr kommunizieren. Es ist eine Verhängung einer Kommunikations- Nachrichten-Sperre und Isolations-Haft seitens Facebook und Unbekannt ohne Angaben von Gründen.
Mehr als 12mal habe ich Facebook, via das Kontakt System informiert, dass mehrere SCHWERE NOTLAGEN bestehen und gebeten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gebeten einzuhalten.
Facebook antwortet und reagiert NICHT.
In Deutschland gilt die Unschulds-Vermutung. Facebook schreibt ich hätte gegen Community Standards verstoßen nennt jedoch NICHT einen Grund, welcher Art die Verstöße sein sollen, so dass einerseits keine Korrektur, keine Abhilfe und keine VERTEIDIGUNG möglich ist.
Mit der Totalsperre meines Facebook Profils bei https://www.facebook.com/andreas.klamm kann ich auch mehreren Ehrenämter NICHT mehr wahrnehmen für die ich gewählt wurde, unter anderem als Presse- Medien- und Informations-Referent.
Leider auch bei Facebook haben rund 15 Personen, die ich noch nicht einmal kenne und die mich auch nicht persönlich kennen, NACHWEISBAR SCHWERSTE und Ehr-verletzende falsche, öffentliche Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen zum Nachteil meiner Person erhoben.
Hierzu habe ich bereits mehrfach Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz gesendet.
Da ich eingeschränkt bin in den finanziellen Möglichkeiten und noch mehr in der Mobilität, wegen Rollstuhl, Schwerbehinderung, GdB 60, unbefristet und Merkzeichen G, habe ich den Polizeibeamten im Ruhestand Herrn Frank Luttmann, SPD, Teterow in Mecklenburg-Vorpommern um Hilfe gebeten und den Rettungsassistenten im Ruhestand, Herrn Bernd Flügel, parteilos, in Suhl in Thüringen um Hilfe gebeten.
Herr Frank Luttmann hat DROHUNGEN in der Schriftform erhalten, die an meine E-Mail Anschrift, das meint an die Presse-Empfangs-Email Adresse gesendet wurden. Nachdem ich die E-Mail dem Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann weitergeleitet habe, habe ich hierzu gesonderte Strafanzeige erstattet. Ob es hier den direkten Zusammenhang zur Hilfeleistung gibt, ist NICHT auszuschließen, da ich Herrn Frank Luttmann wegen schwerwiegender NOTLAGEN von zahlreichen Menschen und Tieren, neben anderen Menschen um Hilfe gebeten habe.
Herr Bernd Flügel hat um mir zu helfen, damit ich bei Facebook wieder mit wichtigen Kontakten in aller Welt kommunizieren und mich einloggen kann via https://www.facebook.com/andreas.klamm eine öffentliche Petition für Menschenrechte bei Facebook in Facebook geteilt.
Daraufhin wurde Herr Bernd Flügel bedroht eingeschüchtert und teil gesperrt.
Die von mir gegründete und als Admin geleitete Gruppe Regionalhilfe Hunde, Katzen, Tiere abzugeben, zu verschenken, mit dem Ziel für Tiere in Pflegestellen und Tierheimen an gute Menschen zu vermitteln wurde ohne Angaben von Gründen bei Facebook komplett gelöscht mit 5.500 Mitgliedern, Personen und Menschen.
Meine Gebetsgruppe Hoffnung, Glaube, etc. wurde ohne Angaben von Gründen ebenso gesperrt. Ist Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland und bei Facebook noch erlaubt?
Darüber hinaus wurden weitere Gruppen von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Seit 2006 bin ich bei Facebook engagiert und Mitglied in mehr als 300 Gruppen , unter anderem auch bei der Gruppe Neue Linke, da ich Mitglied in der DIE LINKE bin und mich politisch engagiere und natürlich auch in vielen Bereichen informiere.
Ich war Mitglied in der Gruppe Neue Linke. Die Gruppe mit rund 15.000 Mitglieder, dazu bitte ich die Admins zu befragen wurde ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Das bedeutet, dass das Verschwindenlassen von mir, meiner Tier-Hilfe Gruppe mit 5.500 Mitglieder, Menschen und Personen KEIN bedauerlicher Einzelfall ist, sondern offenbar von Facebook und UNBEKANNT gesteuert stattfindet.
Das Verschwindenlassen einer politisch informativen Gruppe wie Neue LINKE mit 15.000 Mitgliedern kann ich nur noch als öffentlichen Skandal bezeichnen und Verachtung jeglicher menschlichen Würde und Verachtung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Verachtung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Verachtung für die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen und Verachtung elementarsten Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechten von unzählig vielen Tausend Menschen.
Die SCREENSHOTS füge ich auszugsweise bei.
Es gibt leider weitere schwere Notlagen und schwere Ereignisse, in denen auch weitere Polizisten und Angehörige der Bundeswehr bedroht werden. Diese Ereignisse sind so schwerwiegend, dass mir jetzt nur noch bleibt das BKA Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Generalbundesanwaltschaft DRINGEND auch auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, bitte Hilfe zu leisten soweit wie möglich:
Wegen inzwischen mehrfacher Bedrohungen mehrerer Hilfe-leistender Menschen in mehreren schweren Notlagen muss ich bitten
- Meine Schreiben und Strafanzeigen via E-Mail anzuerkennen und zu bearbeiten, da mehrere Menschen und mehrere Tausend Tiere nach Ankündigung einer vorsätzlichen, geplanten Tötung von Hund, Pferden und anderen Tieren angekündigt wurde und die Zusendung von wichtigen Beweismitteln auf einem sicheren Server der Staatsanwaltschaft, Generalbundesanwaltschaft möglich zu machen und zu genehmigen.
- Herr Bernd Flügel hat freundlicherweise weitere Screenshots aufgenommen, nicht nur mein Facebook Profil bei https://www.facebook.com/andreas.klamm wurde komplett gesperrt und mehrere Gruppen mit insgesamt mehr als 20.000 Menschen hat Facebook VERSCHWINDEN LASSEN bzw. deren Identität ausgelöscht, sondern auch meine E-Mail andreasklamm@hotmail.com wurde teilweise blockiert.
Damit ist mir eine uneingeschränkte und freie Kommunikation trotz bestehender, mehrere Notlagen mit Behörden, Vereinen, Hilfe-Organisationen und anderen Menschen NICHT mehr möglich.
Die Vermutung liegt nahe, dass diese Ereignisse nicht nur, doch auch in der Folge neuer und NACHWEISBAR falscher Anschuldigungen entstanden sein können.
Was die E-Mail Blockierung anbelangt hat Herr Bernd Flügel freundicherweise Screenshot aufgenommen. Die Beweise sind via Screenshot vorhanden und werden noch nachgereicht.
Soweit mir die Screenshots bereits vorliegen füge ich diese in den ANLAGEN zu dieser Strafanzeige bei.
Ich bitte dringend auch Herrn Rechtsanwalt Herrn Dr. Christian Stahl von REPGOW als Zeugen zu vernehmen.
Beweis: https://youtu.be/cOxQyXyLcMY
Laut seiner Informationen sind 10.000 Menschen vom VERSCHWINDENLASSEN nach § 7 VStGB Völkerstrafgesetzbuch und weiteren gesetzlichen Bestimmungen betroffen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl spricht so wörtlich von Zehntausenden von Nutzern die FACEBOOK und Unbekannt, Paragraph 7 VStGB nicht nur VERSCHWINDEN lässt, sondern auch noch in den Grundrechten, Grundfreiheiten, Allgemeinen Menschenrechte und auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung komplett ENTRECHTET und rechtelos stellt.
Dies kann als vorsätzliche Taten und in der Tat auch als Verbrechen GEGEN die Menschlichkeit betrachtet und bewertet werden.
Ich kann nur das Verschwindenlassen von 20.000 Menschen vor allen Gerichten gerne bezeugen. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl kann offenbar das Verschwindenlassen von mehreren Zehntausenden von Menschen bei Facebook bezeugen.
Eine doch reichlich verstörende Nachricht habe ich von einer Bekannten, Frau Eleonore H. erhalten, siehe BITTE E-Mail in den Anlagen.
Der SPD-Politiker Olav Mueller aus Offenbach erklärte in einem Video wenige Tage nach der Facebook Sperre, dass gegen mich als Reporter ermittelt wird. Das ist doch sehr verstörend. Darf ich bitte um sofortige Einleitung von Ermittlungen bitten, warum der SPD-Politiker über Ermittlung von Facebook gegen mich informiert wird, während ich NICHT informiert werde und mir kein Recht auf Zugang zu Gerichten gewährt wird, kein Strafverteidiger genehmigt wird, und KEINE Verteidigung erlaubt wird, obgleich nicht nur mir sondern weiteren, schwerbehinderten Menschen schwere Schäden entstanden sind?
Dürfen schwerbehinderte Menschen bei Facebook und in Deutschland noch Allgemeine Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen oder wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, alle Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechte offiziell außer Kraft gesetzt? Hierzu liegt mir keine offizielle Pressemitteilung vor und ich bin in den Presseverteiler mehrerer Hundert Presseverteiler als Journalist, Verleger und Herausgeber registriert.
Wenn alle Grundfreiheiten, Grundrechte und alle Menschenrechte und Rechte für Menschen mit Behinderung in Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sein sollten, bitte ich mir bitte den Link im Bundesgesetzblatt zu senden und das Datum ab welchem Zeitpunkt die Grundrechte, Grundfreiheiten und alle Menschenrechte bei Facebook und in der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt worden sind und bitte mit welcher Begründung?
Da Frau Eleonore H. in ihrer E-Mail vom 14. August 2019 mir auch mitteilt, dass nach der Komplett-Sperre meine Facebook-Profils https://www.facebook.com/andreas.klamm meine Kommentare, Posts von Facebook und UNBEKANNT verändert und gelöscht werden obgleich ich keinen Zugang mehr über das vorgenannte Profil habe, bitte ich nunmehr DRINGEND alle DATEN, zu meinem Facebook Profil zu beschlagnahmen und als Beweise zu sichern. Werden Beweise unterschlagen, vernichtet oder jetzt auch gefälscht? Diese Daten in dem Facebook Profil können, wie üblich nicht nur von der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten genutzt werden, um eine „Schuld“ zu beweisen, sondern sind für Gerichte, meinen Rechtsanwalt und mich ebenso wichtig um meine UNSCHULD zu beweisen! Es kann sich um sehr wichtige Beweismittel handeln. Daher bitte ich um Beschlagnahmung der Daten in meinem Facebook-Profil bei https://www.facebook.com/andreas.klamm und die Daten zu kopieren, damit diese nach den Gerichtsverfahren bei Facebook wieder aufgespielt werden können.
Ich habe inzwischen einen Rechtsanwalt um Einreichung einer Klage gebeten bzw. um Vertretung und frühzeitig, möglicher KLAGE-Einreichung.
https://www.facebook.com/andreas.klamm
Da es jedoch nicht nur um meine Urheberschutz-Rechte und private Ansprüche und Rechte geht, sondern um zum Teil doch schwere Straftaten, Einschränkungen der Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechten, ohne dass die beschuldigen Menschen Gehör finden, Anhörungen, sich verteidigen können gegenüber falschen Beschuldigungen und falschen Verdächtigungen, etc. , noch die Unschuldsvermutung seitens Facebook und Unbekannt eingehalten wird, bitte ich nunmehr doch dringend auch die Staatsanwaltschaften, Generalbundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt BKA und Bundespolizei bzw. die weiteren in Frage kommenden Behörden und Einrichtungen um Aufnahme der Strafermittlungen.
Schweigepflichts-Entbindung
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe entbinde ich hiermit, ebenso wie alle Journalisten, Medien und Presse-Institutionen und Presse-Vertreter ohne zeitliche Befristung von der Schweigepflicht.
Meinen Rechtsanwalt habe ich bereits eine Schweigepflichts-Entbindung gesendet.
Als politisch, engagierter Mensch und Kandidat im Mai 2019 für die Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis, Kreistag, Listenplatz 7 für die Partei DIE LINKE arbeite und wirke ich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, für sichere Pflege, ärztliche Versorgung und zahlreiche weitere Anliegen natürlich politisch und öffentlich, ähnlich wie auch die Kolleginnen und Kollegen von CDU, CSU, AFD, Bündnis 90/ Die Grünen,, FDP, SPD und weiterer kleinerer Parteien. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Partien namentlich aufführe.
Die freie Ausübungen politischen Engagements ist mir kaum noch möglich, da ich mit 2872 Menschen, Personen, Bekannten, Freunden und Helfern und Helferinnen ohne Einschränkungen, bedingt durch die Facebook Sperre meines Profils https://www.facebook.com/andreas.klamm und Facebook Messenger mich im wahrsten Sinne des Wortes ohne jedes Gerichtsverfahren, ohne Chancen einer Verteidigung und Aufklärung in digitaler Isolations-Haft befinde und offenbar mir nahezu alle Gundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten und Schutzrechte auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne Angaben von Gründen von Facebook und UNBEKANNT entzogen wurden. Die Nachrichten- und Kommunikations-Sperren, ich bin hier kein Einzelfall, doch eben auch persönlich betroffen, treffen vor allem Rollstuhl-Fahrer und in der Mobilität eingeschränkte Menschen extrem hart. Die Würde von mehreren Zehntausend Menschen wird NICHT mehr eingehalten, garantiert oder gewahrt. Es gibt NICHT einen einzigen Grund der rechtfertigen würde, dass meine Arbeit, meine Person, meine Identität komplett öffentlich ausgelöscht wird. Die Sperre bei Facebook ist kein Einzelfall. Auch meine Wikipedia Profil wurde ohne Angaben von Gründen gesperrt und ausgelöscht. Die von mir gemachten Angaben kann ich vor allen Gerichten mit mehr als 5.000 Dokumenten beweisen. Aufgrund mehrere Notfälle habe ich bereits in der vergangenen Woche eine Dokumenten-Freigabe mit 5.000 DIN A 4 Seiten durchgeführt, damit die Ermittlungsbehörden, Journalisten, Presse, Film, Funk, Medien und U.N. Beobachter alle meine Angaben prüfen können.
Als Journalist, Reporter, Moderator, Radio- Fernseh- Medien- und Musik-Produzent arbeite ich in mehreren und zahlreichen Medien, in Deutschland, Frankreich, Groß Britannien leider viel zu selten in den U.S.A., auch in Schweden selbstverständlich öffentlich und nicht geheimdienstlich.
Als Verleger, Herausgeber und Redaktionsleitung von British Newsflash Magazine, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, IFN International Family Network d734, Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte und weitere Medien arbeite ich ebenso seit 1986 öffentlich.
Mir liegen hierzu auch schriftliche Empfehlungen und Bestätigungen vor, die ich gerne nachreichen, doch auch bereits bei www.britishnewsflashmagazine.org und bei www.andreas-klamm.de veröffentlicht habe.
Einladung zur Berichterstattung. Hiermit werden alle Journalisten, Medien, Presse-Institutionen und Presse-Vertreter herzlich zur Berichterstattung eingeladen.
Frau Eleonore Heilmann teilte mir mit, siehe bitte PDF, dass weitere, schwerbehinderte Menschen von Facebook Sperren ohne Angaben von Gründen betroffen sein sollen. Hier wird offenbar mit System und mit Vorsatz von Facebook und Unbekannt die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung komplett oder teilweise außer Kraft gesetzt.
Aus diesen und weiteren Gründen werde ich die United Nations / Vereinte Nationen bitten hier schnellst möglichst eine nationale, internationale und multinationale Untersuchung ALLER VORGÄNGE und Menschenrechts-Verletzungen und Verstöße gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung einzuleiten.
Es geht um elementarste Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechte und besonders Schutz-befohlene, das meint auch schwerbehinderte Kinder und schwerbehinderte Menschen, die besonderen Schutz durch die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung genießen und die in der Folge von schweren Behinderungen und finanzieller Existenz-Vernichtung meist komplett Hilfe-los, Schutz-los sind und sich NICHT mehr alleine verteidigen können.
Für diese Menschen, deren Not ich in Auszügen aus eigener Erfahrung kenne, engagiere ich mich gerne öffentlich, mit juristischen und politischen Mitteln und mit weiteren Mitteln soweit diese noch zugänglich sind.
Facebook ist mit zwei Milliarden Menschen zum Weltmarkt-Führer geworden und zum Monopolisten. Es gibt kleinere Netzwerk, die eine Vernetzung in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, bei Ludwigshafen am Rhein oder am Ende der Welt erlauben, das kein Mensch kennt, jedoch keine globale Vernetzung wie bei Facebook mit bis zu zwei Milliarden Menschen.
Da es keine anderen Anbieter als Facebook gibt, sollten die Vertragsstaaten, laut U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne die Einrichtung von Isolations-Haft ohne Gerichtsverfahren, Nachrichten-Sperren, Kommunikations-Sperren, Bedrohungen, Erpressungen (hierzu sende ich gesonderte Strafanzeigen), und Gewalt-Androhung, die Meinungs- und Informations-Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kommunikation und Informations- Nachrichten-Austausch, global, universell und weltweit bitte entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, der EMRK Europäischen Menschrechts-Konvention und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, den SHAEF Gesetzen, den Genfer Konventionen und weitere Gesetze und Bestimmungen bitte auch genehmigen und möglich machen.
Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;
d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;
e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behnderung
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.
- 188
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
- einen Menschen tötet,
- in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
- Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
- einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
- einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
- einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
- einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
- a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
- b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
- einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
- einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
- eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) 1Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.
Anlagen
In den Anlagen füge ich bei 1 Facebook Anlagen 2 Schwerbehinderung Anlagen als PDF
Bitte um Eingangs-Bestätigung
Es ist beabsichtigt die Strafanzeige teilweise zu veröffentlichen. Ich bitte um freundliche Eingangs-Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Fall Verdacht Kindesmisshandlung: Nach Ärzte-Ehepaar hat auch Journalist Andreas Klamm Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet
Fall Verdacht Kindesmisshandlung: Nach Ärzte-Ehepaar hat auch Journalist Andreas Klamm Strafanzeige erstattet
Schlimmer Verdacht: Sexueller Missbrauch, Bildung einer kriminellen Gruppe oder Vereinigigung und weitere Gewaltverbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes, der Kindesmutter und deren jüdische Eltern können nicht ausgeschossen werden
Strafanzeige wurde erstattet bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Staatanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz
PRESSE-Mitteilung
Presse-Erklärung
Melle/Espelkamp/Bielefeld/Köln/Ludwigshafen am Rhein (pm). 5. September 2019. Im Fall Verdacht Kindesmisshandlung, bei dem ein 10jähriges Kind im Landkreis Minden-Lübbecke, Melle, Espelkamp (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen) Opfer von brutaler Gewalt und Misshandlungen wurde, sind neue Details bekannt geworden, die nach Einschätzung des Journalisten, Gesundheits- und Krankenpflegers, Rettungssanitäters, Gründer von ISMOT International Social And Medical Outreach Team und Regionalhilfe.de, Andreas Klamm (51) leider weitere schwere Straftaten und Gewaltverbrechen nicht ausscließen lassen, sondern vielmehr zur Annahme führen müssen, dass sich weitere, schwere Straftaten ereignet haben.
Nachdem bereits ein Ärzte-Ehepaar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verdachts auf sexuellem Missbrauch zum Nachteil des 10jährigen Kindes erstattet hat (Aktenzeichen, Staatsanwaltschaft Bielefeld AZ. 566 Ujs 98/18. ), hat auch der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Andreas Klamm, bei den Staatsanwaltschaften Bielefeld und Frankenthal in der Pfalz, Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, der Bildung einer kriminelle Gruppe und weiterer in Betracht kommender Straftaten, erstattet.
Der Rechtsanwalt der Kindesmutter des 10jährigen Kindes, Wilfried Schmitz aus Selftkant aus Aachen und der Journalist Jo Conrad von bewusst. tv informieren in der Sendung “Rechtsfrei beim Jugendamt?” über weitere, erschreckende Details zu den Themen Kindesmisshandlung, Kinderhandel, der weltweit verboten ist, der rituellen Ermordnung von Kindern und einem “lukrativen Geschäftsmodell” mit dem Handel von Kindern. Bis zu 160.000,– Euro könnte pro Kind mit dem Handel von Kindern erwirtschaftet werden, informiert der Rechtsanwalt. Bei zehn Kindern im Kinderhandel führt dies im Bespiel zu einer Summe von 1,6 Millionen Euro. Der Fernseh-Beitrag mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant und dem Journalisten Jo Conrad ist bei You Tube zu sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Zweite Strafanzeige im Fall Verdacht Kindesmisshandlung von Journalist Andreas Klamm erstattet
Video und Link: https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Der vollständige Wortlaut der Strafanzeige vom 21. August 2019, welche mittels Fax und E-Mail an die Staatsanwaltschaften in Frankenthal in der Pfalz und die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet wurde lautet wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Rohrteichstraße 16
33602 Bielefeld
Postanschrift
33595 Bielefeld
Telefon: 0521 549-0
Fax: 05215492032
E-Mail: poststelle@sta-bielefeld.nrw.de
Neuhofen, 21. August 2019 – Verbandsgemeinde Rheinauen, Bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ .
STRAFANZEIGE wegen des DRINGENDEN Verdachts mehrerer schwerer Straftaten und Gewalt-Verbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes und einer jüdischen Familie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Holocaust – Überlebende
Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für das 10jährige Kind, seine Mutter und die Großeltern, in Melle und Espelkamp in Nordrhein-Westfalen und in Espelkamp NICHT ausgeschlossen werden können.
Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten
Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.
Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,
GEGEN UNBEKANNT und gegen namentlich bereits, bekannte mutmaßlich an Straftaten und Gewaltverbrechen beteiligte Personen zum Nachteil des Kindes, der Kindesmutter und der Eltern der Kindesmutter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz eines 10jährigen, besonders Schutz-befohlenen Kindes, seiner Kindesmutter und der Großeltern des Kindes erstattet und gebeten wie folgt:
Bitte um Prüfung eines Falls oder mehrerer Fälle Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung im Raum Melle / Espelkamp, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Strafanzeige wird erstattet wegen des Verdachts
- Brutale Gewalt und Kindesmisshandlung, seitens des Kindesvater, XXX-Mitglied, in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt zum Nachteil der geschädigten Opfers, Kind (10) und Mutter (jüdisch) und Großeltern, jüdisch und Holocaust Überlebende nach 1945. Hier hat bereits laut Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz eine Verurteilung des Täters stattgefunden und der Täter wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Jedoch hat laut den Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der Täter die Kindesmutter des Kindes gemeinsam mit weiteren Tat-Beteiligten bedroht
- Kindes-Entzug zum Nachteil der geschädigten Kindesmutter seitens des Jugendamtes im Landkreis Minden-Lübbecke, Espelkamp / Melle.
- Strafvereitelung im Amt, von Amtsinhabern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Jugendamts, Behörden, Institutionen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von weiteren, staatlichen Einrichtungen
- Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des Kindes in staatlicher Obhut.
- Erpressung der geschädigten Kindesmutter.
- Bedrohung der geschädigten Kindesmutter.
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Semitismus auch durch Staatsbedienstete und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtungen und weitere Personen
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Judaismus durch Staatsbedienstete, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtung und Privatpersonen.
- Verdacht von PMK Politisch Motivierter Kriminalität
- Verdacht einer oder mehrerer bislang unbekannter krimineller Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland
Zum Nachteil von
- Kind (10), Nordrhein-Westfalen
- Frau, Kindesmutter, Lehrerin
- Herr, Vater der Kindesmutter, jüdischen Glaubens
- Frau und Mutter der Kindesmutter, jüdischen Glaubens.
Melle, Espelkamp, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Begründung:
Am Samstag, 3. August 2019 sendete der Rechtsanwalt der geschädigten Kindesmutter, Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Hilfe-Anfrage und die Bitte um Veröffentlichung und Öffentlichmachung in einem, schweren Notfall und Notlage eines 10jährigen Kindes und seiner Kindesmutter.
Ich bin Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Musik- und Medien-Produzent, ehrenamtlich im Notfall-Seelsorge-Dienst für mehrere U.S.-amerikanische Online-Kirchen und für afrikanische Missionsdienste tätig. Darüber hinaus bin ich Gründer von Regionalhilfe. de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte (Gründung und Tätigkeit seit 2006), ISMOT International Social And Medical Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und weiterer Organisationen und Einrichtungen.
Ich versuche, sozial, pflegerisch, humanistisch und journalistisch NOTHILFE und Hilfe zu leisten für Menschen in schweren Notlagen und Notfällen, was in der Vergangenheit bereits mehrfach erforderlich wurde, im Beispiel in der Notfall-Evakuierung der damals hochschwangeren Natalie F. aus Berlin von Nassau Bahamas und des ehemaligen Bundeswehr Soldaten Michael H. aus Koblenz in der Notfall-Evakuierung von Thailand nach Deutschland.
Derzeit bestehen insgesamt nunmehr 9 Notlagen und Notfälle.
Mit Herrn Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen und der Kindesmutter konnte ich mehrfach kommunizieren.
Der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat mir mehrere Schriftsätze zugesendet. Nach mehrfacher und intensiver Prüfung der Schriftsätze ergeben sich schwerwiegende Verdachts-Momente, die die oben genannten Straftaten und Gewaltverbrechen sehr wahrscheinlich machen und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerste Straftaten und Gewaltverbrechen in der Tat, wie vom Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz geschildert, stattgefunden haben.
Das Ärzte-Ehepaar D. hat jedoch bereits bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld Strafanzeige wegen des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des 10jährigen Kindes in staatlicher Obhut an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet, vergleiche Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft in Bielefeld, Aktenzeichen AZ. 566 Ujs 98/18.
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefeld, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Mehrere und sehr ausführliche Schriftsätze mit der genauen Beschreibung und Schilderung von schwerwiegenden Ereignissen sind auf der Web-Seite
von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen zu finden:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Die Beschreibungen, Schriftsätze, Schilderungen und Angaben von
- Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant bei Aachen
- Frau Kindesmutter des Kindes und zudem Brief an Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier
- Herrn, Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
- Frau , Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sind in den Anlagen beigefügt und sind Bestandteil dieser Begründung und Strafanzeige.
Darüber hinaus können die vorgenannten Dokumente auch Beweismittel für die Ermittlungen der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gericht sein.
Da ich mich leider nach mehreren Unfällen und nachweisbar, falschen Anschuldigungen auch in schwerer Notlage befinde, habe ich daher Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen und den Polizei-Beamten im Ruhestand, Frank Luttmann in Teterow, Mecklenburg-Vorpommern um Hilfe gebeten zur Hilfe-Leistung für das Kind, seiner Kindesmutter und den Großeltern des Kindes, welche Holocaust Überlebende nach 1945 sind.
Leider liegt bei mir eine Schwerbehinderung mit dem Grad der Behinderung, 60, „Feststellung des weiteren Merkmals: „Dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, Merkzeichen G vor, so dass ich auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Therapie- und Assistenz-Hündin angewiesen bin und nicht schnell genug und nur mit zeitlichen Verzögerungen Hilfe leisten kann, um das Kind aus Gefahr evakuieren zu können, der Kindesmutter und den Großeltern und zeitnah helfen zu können.
Notfall liegt vor, da NICHT ausgeschlossen werden kann, dass
- Das 10jährige Kind, bedroht wird und sich in Gefahr befindet – NOTFALL –
- Die Kindesmutter bedroht und diskriminiert wird – NOTFALL –
- Der Großvater bedroht und diskriminiert wird, welcher einen Schlaganfall erlitten hat – NOTFALL –
- Die Großmutter bedroht und diskriminiert wird, welche einen Nervenzusammenbruch erlitten hat – NOTFALL
Damit möglichst zeitnah alle Behörden und Institutionen informiert werden können, habe ich am 4. August 2019 öffentlich NOTFALL-STATUS erklärt, vergleiche Web:
Als ergänzende, weitere Massnahmen für eine zeitnahe Hilfeleistung habe ich insgesamt 40 Personen, Institutionen und Organisationen in Deutschland, den U.S.A. und Israel verständigt und gebeten zeitnah Hilfe zu leisten, unter anderem
- Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Berlin
- Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Berlin
- Bundesfamlienministerium, Berlin
- Bundesjustizministerium, Berlin
- Landesministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesministerium für Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landrat des Landkreises Minden-Lübbecke
- Kreistag des Landkreises Minden-Lübbecke
- Zentralrat der Juden in Deutschland, Berlin
- Jüdische Synagogen in Berlin und in weiteren Städten
- Zentrale jüdische Wohlfahrtsstellen
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Papst Franziskus, Vatikan, Vatikan-Staat
- Mehrere U.S. Online Glaubens-Dienste in den U.S.A.
- Einen sozialen Missionsdienst in Afrika
- Einen Pfarrer im Ruhestand in Nordrhein-Westfalen
- Mehrere jüdische Medien
- Mehrere Hilfe-Organisationen die Menschen jüdischen Glaubens helfen
- Moslemische Hilfe-Dienste
- Medien in den U.SA., Israel, Deutschland und in der Türkei
- Einen Arzt in Frankfurt am Main
- Mehrere Politiker des Deutschen Bundestags in Berlin
zum Zwecke der Hilfe-Leistung für das 10jährige Kind Adrian, seine Kindemutter und den jüdischen Großeltern, welche Holocaust Überlebende sind.
Der bereits öffentlich, erklärte NOTFALL und NOTLAGE bestehen weiterhin und fortdauernd, da dem 10jährigen Kind, der Kindesmutter und den Großeltern bislang, soweit wie bekannt, trotz aller Bitten und Hilfe-Ersuchen KEINE Hilfe geleistet wurde.
Stattdessen wurden leider Hilfe-leistende Menschen und Menschen die versuchen Hilfe zu leisten angegriffen und bestraft ohne rechtliche Anhörung, ohne Möglichkeit der Verteidigung, ohne ordentliche und ohne öffentliche Gerichtsverfahren, wenn sie so wollen, gewissermaßen in geheimen Kommando-Operationen wurden Hilfe-leistende angegriffen und vorsätzlich geschädigt. Darüber hinaus wurde damit ein weiteres Mal vorsätzlich und wissentlich auch der in Gefahr befindliche Junge und Kind seine Mutter und seine Großeltern geschädigt.
Am 13. August 2019 teilte ich Links von Veröffentlichungen zum Verdachtsfall des sexuellen Kindesmissbrauchs im Landkreis Minden-Lübbecke nicht nur, doch auch bei Facebook und in weiteren sozialen Medien. Daraufhin wurde am frühen Morgen des 14. August 2019 mein Facebook Konto www.facebook.com/andreas.klamm von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand, wollte ebenso dem Kind, seiner Familie und mir nach der Facebook-Sperre helfen.
Daraufhin wurde auch Herr Bernd Flügel von Facebook am 18. August 2019 ohne Angaben von Gründen gesperrt und bedroht, obgleich Facebook mittels Foto-Scans eines Briefes schriftlich informiert wurde, dass mehrere Notlagen und Notfälle bestehen.
Wenige Tage zuvor hat der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann von einer Gruppe (die E-Mail ist als eine Fälschung erkennbar) die sich „SPD Parteivorstand in Berlin“ nennt eine Drohungen und subtile Bedrohung erhalten, wonach gegen den Kommunal-Politiker Olav M. in Offenbach ein Parteiausschluss-Verfahren geplant sei, und „sollte der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann, nicht seine Engagements und seine öffentlichen Reden beenden, würde ihm auch ein solches Parteiausschluß-Verfahren drohen…“, etc. obgleich er bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist.
Herr Frank Luttmann ist gewählter 1. Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, Herr Bernd Flügel ist 2. Vorsitzender des FSB und ich bin gewählter Presse- und Medien-Referent des FSB, da ich mehrere soziale und demokratische Initiativen auch von Sozialdemokraten und Demokraten versuche zu fördern und zu unterstützen.
Mehr als zwölf Mal habe ich versucht Facebook über das Facebook-eigene Kommunikations-System zu erreichen und einen Brief via Foto-Scan an Facebook gesendet und auf mehrere, bestehende schwere Notfälle und Notlagen aufmerksam gemacht. Facebook ist nicht bereit mir Gehör zu schenken und antwortet nicht. Eine Begründung wird von Facebook nicht mitgeteilt. Es erfolgt keine Reaktion.
Stattdessen löscht nach Angaben von Bekannten und Informanten Facebook Beweise, die für Gerichte und Gerichtsverfahren wichtig sind. Facebook und alle Nutzer wurden auch ebenso öffentlich über die bestehenden Notlagen und Notfälle Facebook-öffentlich in Kenntnis gesetzt.
Wie Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen in seinen ausführlichen Schriftsätzen beschreibt, ebenso auch die Kindesmutter und die Großeltern, dauern die Ereignisse nach brutaler Gewalt und schweren Kindesmisshandlungen nunmehr 10 Jahre an.
Der Kindesvater soll Mitglied einer großen bekannten Partei in Deutschland sein, ebenso wie sein Bruder. Beide Herren nehmen politische Ämter wahr. An den Taten, Straftaten und Gewaltverbrechen, wie Bedrohung, Einschüchterung, Manipulation von Gutachten, ein mögliches Falschgutachten einer Gutachterin sind jedoch nicht nur Politiker einer Partei beteiligt, sondern leider auch von einer anderen großen Partei und möglicherweise sogar anderer Parteien. Darüber hinaus sind leider auch staatliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, laut den Schriftsätzen und Angaben von Herrn Wilfried Schmitz,, der Kindesmutter und den Großeltern an möglichen Straftaten wie Strafvereitelung im Amt, Beleidigung, Bedrohung, Einschüchterung, Unterlassene Hilfeleistung und in Frage kommenden Straftaten beteiligt, woraus sich der dringende Tatverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und/oder auch der PMK der Politisch Motivierten Kriminalität ergibt und solche schwer wiegenden Verdachts-Momente leider NICHT ausgeschlossen werden können.
Bitte nehmen Sie für weitere, wichtige Informationen und zum Zwecke der Hilfe-Leistung dringend auch Kontakt mit dem Rechtsanwalt der Mutter auf:
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)
Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes
Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie
den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
- 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
- wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
- wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
- soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
- sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
- Paragraph 184j Straftaten aus Gruppen
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.
Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen
Ich wurde schriftlich am 3. August 2019 um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notfall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut staatlicher und öffentlicher Einrichtungen, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:
Aktenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, Schutz-befohlenes Opfer von früheren Misshandlungen und Gewalt-Verbrechen, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.
Der Täter der früheren bereits vom Gericht verurteilten Straftaten, ein XXX-Mitglied und XXX-Kommunalpolitiker. Er wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Laut Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz soll der frühere Täter jedoch möglicherweise neue Straftaten begangen haben, wie Bedrohung und Einschüchterung der geschädigten Kindesmutter.
Die weiteren, mutmaßlichen Täter und Täterinnen sind unterschiedlicher Herkunft, privat und zum Teil auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen staatlicher und öffentlicher Institutionen und Einrichtungen.
Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.
Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.
Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlage nach § 323 c StGB, Strafgesetzbuch, „Unterlassene Hilfeleistung“ als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater und als ehrenamtlich registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 6969 935 und natürlich via E-Mail
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalts, Herrn Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen und Briefe der Kindesmutter und Großeltern
Die Strafanzeige von Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungsanitäter vom 21. August 2019 als PDF
Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
PRESSEMITEILUNG
Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 19. August 2019
New York City/Berlin/Frankenthal/ Ludwigshafen am Rhein. 19. August 2019. Aufgrund dessen, dass bereits am 4. August 2019 Facebook Inc und in weiteren Medien öffentlich in Kenntnis gesetzt wurden dass GEFAHR für ein minderjähriges Kind (10) in Nordrhein-Westfalen und seine Mutter und Großeltern NICHT ausgeschlossen werden können und daraufhin zu prüfende Ereignisse bei Facebook stattgefunden haben, die auch die Sperrung von mir (Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter) bei Facebook am 14. Augst 2019 betreffen, habe ich am 16. August 2019 Strafanzeige gegen die Facebook Inc., vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg UND gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz gesendet.
Der Wortlaut der Strafanzeige lautet, wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ SOWIE Hilfe-Leistung für mehrere Menschen in schweren Notlagen
Strafanzeige GEGEN
gegen die FACEBOOK Inc. vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und andere
und GEGEN UNBEKANNT
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Neuhofen, bei Ludwigshafen am Rhein, 16. August 2019
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit erstattete ich zur GEFAHREN-ABWEHR, Schutz und Hilfe-Leistung GEGEN Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und GEGEN UNBEKANNT
Zur ABWEHR weiterer Gefährdungen von mehreren Menschen in schweren Notlagen
Strafanzeige auf der Grundlage des Paragraphen § 323 Strafgesetzbuch
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Am 3. August 2019 wurde ich von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen um Hilfeleistung gebeten.
Zuvor wurde ich bereits von anderen Menschen mehrfach um Hilfe und Hilfeleistung gebeten und habe auch Hilfe geleistet.
Leider wurden mir aufgrund der umfangreichen Schriftsätze des Rechtsanwalts Herrn Wilfried Schmitz in der Notlage einer jüdischen Familie so viele Straftaten und dringende Verdachts-Momente auf schwere Straftaten bekannt, dass ich hierzu weitere Ausführungen senden muss, da diese Straftaten schwerwiegend sind.
Es geht unter anderem um ein bereits durch ein Ärzte-Ehepaar angezeigten Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines 10jährigen Kind.es Ein Ärzte-Ehepaar hat hierzu bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld mit dem
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
gesendet und eingereicht.
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Für das 10jährige Kind, die Lehrerin und Mutter (47) und die Eltern der Mutter können leider weiterhin ernste GEFAHREN nicht ohne Zweifel ausgeschlossen werden.
Die Familie braucht nach allem Leid was der jüdischen Familie angetan wurde, vielfältige und sehr umfangreiche Hilfen.
In den Planungen ist berücksichtigt, dass statt des Jugendamtes, das Kind zurück zu seiner Mutter möglichst bald kommt und die Familie-Hilfe, Gesundheits-Hilfe und Jugend-Hilfe aktiviert wird.
Ihnen ist bekannt, dass wir alle die Verpflichtung in besonderer Weise haben zu helfen, wenn Kinder oder Mütter in Gefahr sind.
Um die weiteren, rechtlichen Aspekte und Interessen kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt Herr Wilfried Schmitz für seine Mandantin.
Als Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin ich jedoch verpflichtet, wie Sie wissen, bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen normalerweise auch Polizei und oder Staatsanwaltschaften um Hilfe bzw. Ermittlungen zu bitten bzw. diese auch offiziell zu informieren. Der Verdacht auf Kindes-Misshandlungen genügt bereits.
Ob im Krankenhaus oder im ambulanten Pflege- und Hilfe-Bereich, die Maßnahmen bei Verdacht auf Kindes-Misshandlung sind immer ähnlich.
Darüber bestehen weitere Notlagen, die Facebook auch bekannt sind Es ist öffentlich bekannt, dass Facebook in Echtzeit überwacht wird, nicht nur vom BND sondern auch noch von anderen Diensten und von Facebook teilweise auch selbst.
Notlage besteht unter anderem von Frau Svenja G. und Nico G., Sohn eines Polizei-Beamten aus Speyer am Rhein.
Dazu hatte ich bereits die Polizei in Ludwighafen am Rhein informiert in einem persönlichen Gespräch.
Darüber hinaus helfe ich via Facebook schwerst, suzidal gefährdeten und depressiven Patienten, was Facebook bestens bekannt ist, da ich dort seit 2006 registriert bin. Ich kann derzeit einen suizidal, gefährdeten Patienten nicht erreichen, da nur Kontakt via Facebook besteht und zudem Geheimhaltungs-Verpflichtungen bestehen, die ich nur auf richterliche Anordnung freigeben dürfte, da mehrere Nationen von diesen Vorgängen betroffen sind und daher besondere und gesonderte Geheimhaltungs-Pflichten bestehen, neben dem Schutz der Patienten und Menschen.
Ich muss aufgrund der Schweigepflichten viele Dinge einfach verschweigen, was wohl einige Menschen komplett missverstehen oder im schlimmsten Fall NICHT verstehen.
Zudem versuche ich via Facebook auch an Krebs und weiteren schwer erkrankten Patienten in unterschiedlicher Weise zu helfen, mittels Chat-Gesprächs-Begleitungen, etc.
Facebook wird überwacht und die Daten werden geprüft, abgegriffen, ausgewertet und auch an U.S. Behörden weitergeleitet.
Facebook liegen meine Urkunden, Diplome und Zeugnisse als Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, und meine Berufung als Missionar und Director einer internationalen Jüdisch-Christlichen Mission vor.
Darüber hat Facebook beste Kenntnisse, DANK ECHTZEIT Überwachung, dass ich Gründer von Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medial Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und von Grace Med Care Ltd. bin.
Facebook wurde bereits mehrfach Zeuge, dass ich in vielen Fällen nebst der Notfall-Evakuierung des in Thailand verunglückten Herrn Michael H. und der in Not geratenen, hochschwangeren Natalie F., aus Berlin, mit dreijähriger Tochter, Jennifer und damals noch nicht geborenen Baby eine Notfall-Evakuierung durchgeführt habe.
Auch der Patient Michael H. war damals instabil und musste stabilisiert werden, was Sie in der Bestätigung der UNI Klinik in Bonn schriftlich erhalten und damit auch prüfen können.
Eine Vielzahl der 2872 virtuellen und zum Teil realen Kontakte läuft via Facebook und Facebook Messenger, da einige Menschen zu schwach sind, in jedem Fall lange E-Mail Schreiben zu schreiben, nutzen diese die Facebook Messenger Dienste und wenn möglich weitere Messenger Dienste.
Die Öffentliche Notfall-Status Erklärung wurde bei Facebook mehr als 4mal veröffentlicht seit 4. August 2019, damit auch wirklich jeder Facebook Mitarbeiter informiert sein kann, dass NOTFALL-STATUS besteht.
Vertrauliche Patienten-Daten kann ich selbstverständlich NICHT via Internet im Allgemeinen versenden. Hier versuchen wir, wenn möglich verschlüsselte Dienste einzusetzen, was jedoch meist bei Kripo, BND und Verfassungsschutz zu falschen Mutmaßungen führt. Es geht um Patienten-Daten.
Wie bereits mitgeteilt, wurde Deutschland, mehr als 30 Personen, Institutionen und Facebook mindestens 4mal seit 4. August 2019 öffentlich angezeigt und verständigt, dass mehrere Notlagen und NOTFALL-STATUS besteht, da ernste und erhebliche Gefahren für ein 10jähriges Kind, die Mutter (jüdisch) und die Eltern der Mutter, beide jüdisch und Holocaust-Überlebende, die sich seit 10 Jahren in „Nazi-Deutschland“ zurückversetzt fühlen NICHT ausgeschlossen werden.
Es besteht darüber hinaus die weiteren, schwerwiegenden Verdachts-Momente und Befürchtungen für:
- Anti-Semitismus in schlimmsten Formen
- Anti-Judaismus in schlimmsten Formen
- Beleidigungen einer jüdischen Frau öffentlich im Gericht
- Leider Strafvereitelung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in bundes-deutschen, deutschen, staatlichen Diensten
- Körperverletzung.
- Verletzung und Gefährdung der psychischen, physischen Gesundheit, Leib, Seele, Geist für das 10jährige Kind, die Kindesmutter, die Mutter , die nach Informationen des Rechtsanwalts einen Nervenzusammen erlitten was – was ich nur als NOTFALL einstufen kann – und für den Vater, welcher aufgrund der Gewalt- Akte und Misshandlungen einen Schlaganfall erlitten hat – was ich auch nur als NOTFALL einstufen kann und als weitere GEFAHR für den Holocaust-Überlebenden.
Achtung: Aufgrund der Berichtes Herrn Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt kann ich nicht ausschließen, dass der frühere Ehemann der Frau und Mutter
- Wenn Sie den Namen brauchen, er ist XXX Mitglied und sein Bruder ist auch in der XXX kommunalpolitisch aktiv, kann der Name des Ehemanns mitgeteilt werden:
Möglicherweise auch Hilfe-bedürftig ist.
Grund für diese Annahme und Mutmaßungen aus beruflicher Erfahrung
- Gewalt-Akte gegen das damalige, gemeinsame Baby und Klein-Kind haben unmittelbar nach der Hochzeit begonnen.
- Die Mutter musste sich schützend vor ihr Kind werfen, die Mutter musste ins Frauenhaus flüchten, die Mutter musste mehrfach flüchten vor den Angriffen und Gewalt-Akten, etc.
- Aus 24 Berufserfahrung in der Pflege und zusätzlich im Rettungsdienst, stelle ich damit die Verdachts-Pflege-Diagnosen, dass der Mann möglicherweise selbst schwer krank ist, vielleicht in Richtung gehend, dass er an einem Enkel-Kind-Kriegs-Trauma erkrankt ist, früher selbst als Kind geschlagen wurde, möglicherweise sogar früher selbst Missbrauchs-Opfer war, da leider auch aus Missbrauchs-Opfern bei unzureichender Therapie wieder Täter werden können und vielleicht auch noch an weiteren, psychischen, schwerwiegenden Erkrankungen erkrankt ist, etwa einer komplexen, multiplen PTDS, und weiteren schweren Erkrankungen. Damit ist leider auch der Täter und der frühere Ehemann Hilfe-bedüftig. Ich kann hier keine Hilfe leisten und auch keine Hilfe vermitteln. Doch ich hoffe, die Fachdienste in Nordrhein-Westfalen können es.
Obgleich Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und alle weiteren Leser, eine Vielzahl von Behörden, Einrichtungen und höchste Staats- und Würden-Träger informiert wurden, hat Facebook seit der NOTFALL-Status Meldung vom 4. August 2019 und trotz einiger Vorab-Berichte damit begonnen, eine Gebets-Gruppe für Gebete, eine Gruppe für soziales und demokratisches Engagement SND life und eine Gruppe für multinationale, internationale Arbeit mit der Begründung zu löschen, dass die Gruppen „angeblich gegen Community Standards“ verstossen.
Am frühen Morgen des Mittwoch, 14. August 2019 konnte ich noch mit Menschen via Facebook kommunizieren.
Plötzlich und unerwartet hat Facebook mein Profil, das erforderlich ist, um Zugang zu Facebook zu erhalten, „disabled“, deaktiviert und gelöscht.
Selbstverständlich wurden Screenshots angefertigt, die ich Ihnen gerne zusenden kann und jedem Gericht gerne zur Verfügung stellen kann.
Es ist nicht mehr möglich mit Helfern und Helferinnen und weiteren Beraterinnen Kontakt via Facebook aufzunehmen, weiteren Organisationen um Hilfe zu bitten, Hilfe via Facebook für die weiteren Menschen in Notlagen zu leisten.
Die freie Kommunikation ist erheblich eingeschränkt und wird durch die Zwangs-Straf-Maßnahmen von Facebook gegen mich, ohne rechtliches Gehör zu finden, ohne Recht der Verteidigung, ohne Schutz-Möglichkeiten behindert und verhindert.
Damit wird NICHT nur mir sondern vielen anderen Menschen und auch Tieren SCHADEN zugefügt, vorsätzlich und wissentlich von FACEBOOK INC und UNBEKANNT.
Ich betreue mehr als 60 Gruppen bei Facebook, bin auch noch für obdachlose Menschen helfend tätig und bin zusätzlich noch im Tierschutz helfend tätig.
Schon im Tierschutz gibt es mehrere Tausend Notfälle, so dass ich rein theoretisch THW und Bundeswehr aufgrund der Vielzahl der Tiere in schwerster Not um Hilfe bitten müsste oder könnte, was natürlich nicht hilfreich wäre, da von dort ohnehin keine Hilfe zu erwarten ist.
Facebook behindert mutmaßlich wissentlich und vorsätzlich die Hilfe-Maßnahmen und Hilfe-Vermittlungs-Versuche für mehrere Menschen und unzählige, viele Tiere, die ohne private Hilfe-Vermittlungs-Versuche oft keine Hilfe erhalten würden.
GHL Social Mission, ISMOT International Social Medical Outreach Team, IFN International Family Network d734 und Grace Med Care Ltd. und andere Organisationen, für die ich zuständig bin als Leitung und zum Teil auch als Geschäftsführer versuchen nicht selten Menschen zu helfen, die leider aus seiner Vielzahl von Gründen oft durch alle so genannten “sozialen und staatlichen Netze” gefallen ist.
In vielen Bereichen arbeite ich zum Teil Tag und Nacht, soweit noch irgendwie möglich, im Ehrenamt ohne einen einzigen Cent Bezahlung. Ich setze als bekannt voraus, dass mit der Leistung von Hilfe, mit der Leistung von Arbeit auch Kosten entstehen.
Die meisten Patienten, die ich auch, doch nicht nur via Facebook kennenlernen konnte, sind leider hoch überschuldet, bettelarm und man muss diesen Menschen oft erst einmal helfen, Anträge bei deutschen Behörden auszufüllen.
Das gilt oft auch für schwerst, traumatisierte Flüchtlinge oder Migranten. Es trifft erstaunlicherweise aber auch auf viele Menschen in Deutschland zu.
Der schwerst Herz-kranke Michael H. ist seit Monaten obdachlos, unverschuldet aufgrund einer Räumungsklage, obgleich er früher einmal Bundeswehr-Soldat war.
Die Ereignisse von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus zum Nachteil der jüdischen Familie erscheinen mir derart schwerwiegend, dass ich bitte bereits die Prüfung einzuleiten, ob die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich ziehen will oder kann.
Darüber hinaus, da ich keinen Zugang mehr auf mehrere Hunderte bis Tausende Fotos von mir habe, Texte und Informationen bitte ich die Generalbundesanwaltschaft zu prüfen, ob Sie die Daten sichern und kopieren wollen und können, da diese Daten zur VORLAGE und zur Verfügungstellung für deutsche und europäische Gerichte möglicherweise als Beweise wichtig sein könnten.
Facebook behandelt mich seit Jahren zum Teil wie einen schwerst kriminellen Schwerstverbrecher. Ich musste in den vergangenen rund 6 Jahren mehr als 10mal meinen Reisepass zu Facebook hochladen und sonstige Ausweise, wie Presse-Ausweise, Urkunden, etc.
Meine Dokumente sind weltweit zum Teil öffentlich im Internet zu finden, damit jeder selbst prüfen kann oder auch die Polizei bitten kann, ob die Dokumente echt sind, die ich vorlege und einreiche.
Die Kriminalisierung und Vorverurteilung, obgleich meine Dokumente echt sind, empfinde ich als schwerwiegend, speziell weil die Chance auf rechtliches Gehör nicht selten komplett verweigert wird, ebenso wie das Recht auf faire und öffentliche Gerichts-Verfahren und Prozesse und selbstverständlich auch das Recht auf Verteidigung.
In 35 Berufsjahren seit 1984 wurde mir übrigens selbstverständlich kein Geld geschenkt, sondern ich muss für jeden Cent, für alle Einkünfte extrem hart arbeiten. Sie wissen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland extrem unbeliebt sind und Teilhabe und Inklusion oft nur eine Wunschvorstellung oder Wunschdenken ist.
Der Angriff auf Hilfe-Leistende ist normalerweise nach deutschen Recht NICHT zulässig, auch moralisch nicht zulässig und vorsätzlich Schaden für Menschen in schwerer Notlage herbeizuführen ist normalerweise auch nicht zulässig.
Hilfe und Hilfeleistung zu behindern und zu verhindern und Geschädigte und Opfer zu kriminalisieren und weiteren, schwersten Schaden zuzufügen ist normalerweise auch nicht zulässig.
Aufgrund der drohenden Zeit-Verluste zum Zwecke der Hilfe-Vermittlungen, Hilfe-Leistungs-Versuche bitte ich die Ereignisse zeitnah zu prüfen und Hilfe zu leisten, damit die digitale Islolations-Haft von Facebook, die Kommunikations- und Informations-Verbote von Facebook ausgeführt, wieder aufgehoben werden und ich zeitnah, so bald wie möglich wieder Zugang zu meinen Daten und Profil erhalten kann und frei ungestört mit Menschen und auch mit schwer kranken Menschen kommunizieren kann.
Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt normalerweise:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbürgt in ihrem Artikel 18 die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit. Mit der Gewissens- und Gedankenfreiheit wird jedermann garantiert, dass er seine Gedanken und sein Gewissen bilden darf, ohne hierbei staatlichem Zwang ausgesetzt zu sein.
Die Hilfe-Leistung und Hilfeleistende dürfen nach dem Paragaph 323 c NICHT behindert und NICHT verhindert werden.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Da ich leider in der Folge mehrerer Unfälle selbst schwerbehindert bin und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, muss ich auch Sonder-Techniken zum Zwecke der Hilfeleistung und Hilfe-Vermittlungsversuche einsetzen, dazu zählen auch Chats via Facebook-Messenger, Fax-Sendungen, Telefonkonferenzen, etc. etc. etc. und wenn es andere Dienste gibt, die Menschen oder ich kennen, auch andere Dienst.
Leider hat Facebook eine Monopol- und Weltmarkt-Stellung inne, die Facebook nicht innehabe dürfte.
Mir wäre ein Europäisches, weltweites, multistaatliches und deutsches, staatliches Netzwerk oder auch genossenschaftliche Netzwerke in Europa und Deutschland lieber. Doch es gibt zum Monopolisten Facebook derzeit leider kaum Alternativen, die in irgendeiner Weise ernst zu nehmen sind.
Meine beruflichen Angaben wurden durch die Polizei in Heilbronn und viele andere Polizei-Dienststellen unzählig oft überprüft.
Ich verfüge über Urkunde und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger seit 1993, bin Rettungssanitäter und habe das Fern-Studium als Journalist mit der Note 2 abgeschlossen und Preise und Auszeichnungen von der Landeszentrale für politische Bildung erhalten. Die Berufung aus Togo, Afrika für den sozialen jüdisch-christlichen Dienst sind vom Innenministerium des Landes Togo beglaubigt. Die Dokumente musste ich aufgrund mehrere Notfall-Einsätze an das Bundesaußenministerium senden und an die Polizei, so dass die Dokumente dort bereits mehrfach gespeichert sind. Alle weiteren Zeugnisse und Dokumente sind selbstverständlich auch echt.
Es gab wohl Mitarbeiter des Bundesaußenministeriums in Deutschland, die mir Urkunden-Fälschung meiner Zeugnisse und Urkunden in einem früheren Notfall-Einsatz unterstellt haben. Hier wäre das einfachste Mittel normalerweise gewesen, sofort Strafanzeige zu erstatten und das Gericht hätte die Echtheit der Dokumente innerhalb kürzester Zeit bestätigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Proklamation Öffentliche Erklärung des NOTFALL-STATUS zum Zwecke der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind in unverschuldeter Notlage, Mutter und jüdische Großeltern
Die Strafanzeige gegen Facebook nach Paragraph 323 c Strafgesetzbuch als PDF
Beweis: Faxsende-Beleg zur Sendung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz. Die Strafanzeige wurde mittels E-mail UND mittels FAX gesendet.
Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
PRESSEMITEILUNG
Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 19. August 2019
New York City/Berlin/Frankenthal/ Ludwigshafen am Rhein. 19. August 2019. Aufgrund dessen, dass bereits am 4. August 2019 Facebook Inc und in weiteren Medien öffentlich in Kenntnis gesetzt wurden dass GEFAHR für ein minderjähriges Kind (10) in Nordrhein-Westfalen und seine Mutter und Großeltern NICHT ausgeschlossen werden können und daraufhin zu prüfende Ereignisse bei Facebook stattgefunden haben, die auch die Sperrung von mir (Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter) bei Facebook am 14. Augst 2019 betreffen, habe ich am 16. August 2019 Strafanzeige gegen die Facebook Inc., vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg UND gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz gesendet.
Der Wortlaut der Strafanzeige lautet, wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ SOWIE Hilfe-Leistung für mehrere Menschen in schweren Notlagen
Strafanzeige GEGEN
gegen die FACEBOOK Inc. vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und andere
und GEGEN UNBEKANNT
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Neuhofen, bei Ludwigshafen am Rhein, 16. August 2019
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit erstattete ich zur GEFAHREN-ABWEHR, Schutz und Hilfe-Leistung GEGEN Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und GEGEN UNBEKANNT
Zur ABWEHR weiterer Gefährdungen von mehreren Menschen in schweren Notlagen
Strafanzeige auf der Grundlage des Paragraphen § 323 Strafgesetzbuch
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Am 3. August 2019 wurde ich von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen um Hilfeleistung gebeten.
Zuvor wurde ich bereits von anderen Menschen mehrfach um Hilfe und Hilfeleistung gebeten und habe auch Hilfe geleistet.
Leider wurden mir aufgrund der umfangreichen Schriftsätze des Rechtsanwalts Herrn Wilfried Schmitz in der Notlage einer jüdischen Familie so viele Straftaten und dringende Verdachts-Momente auf schwere Straftaten bekannt, dass ich hierzu weitere Ausführungen senden muss, da diese Straftaten schwerwiegend sind.
Es geht unter anderem um ein bereits durch ein Ärzte-Ehepaar angezeigten Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines 10jährigen Kind.es Ein Ärzte-Ehepaar hat hierzu bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld mit dem
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
gesendet und eingereicht.
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Für das 10jährige Kind, die Lehrerin und Mutter (47) und die Eltern der Mutter können leider weiterhin ernste GEFAHREN nicht ohne Zweifel ausgeschlossen werden.
Die Familie braucht nach allem Leid was der jüdischen Familie angetan wurde, vielfältige und sehr umfangreiche Hilfen.
In den Planungen ist berücksichtigt, dass statt des Jugendamtes, das Kind zurück zu seiner Mutter möglichst bald kommt und die Familie-Hilfe, Gesundheits-Hilfe und Jugend-Hilfe aktiviert wird.
Ihnen ist bekannt, dass wir alle die Verpflichtung in besonderer Weise haben zu helfen, wenn Kinder oder Mütter in Gefahr sind.
Um die weiteren, rechtlichen Aspekte und Interessen kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt Herr Wilfried Schmitz für seine Mandantin.
Als Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin ich jedoch verpflichtet, wie Sie wissen, bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen normalerweise auch Polizei und oder Staatsanwaltschaften um Hilfe bzw. Ermittlungen zu bitten bzw. diese auch offiziell zu informieren. Der Verdacht auf Kindes-Misshandlungen genügt bereits.
Ob im Krankenhaus oder im ambulanten Pflege- und Hilfe-Bereich, die Maßnahmen bei Verdacht auf Kindes-Misshandlung sind immer ähnlich.
Darüber bestehen weitere Notlagen, die Facebook auch bekannt sind Es ist öffentlich bekannt, dass Facebook in Echtzeit überwacht wird, nicht nur vom BND sondern auch noch von anderen Diensten und von Facebook teilweise auch selbst.
Notlage besteht unter anderem von Frau Svenja G. und Nico G., Sohn eines Polizei-Beamten aus Speyer am Rhein.
Dazu hatte ich bereits die Polizei in Ludwighafen am Rhein informiert in einem persönlichen Gespräch.
Darüber hinaus helfe ich via Facebook schwerst, suzidal gefährdeten und depressiven Patienten, was Facebook bestens bekannt ist, da ich dort seit 2006 registriert bin. Ich kann derzeit einen suizidal, gefährdeten Patienten nicht erreichen, da nur Kontakt via Facebook besteht und zudem Geheimhaltungs-Verpflichtungen bestehen, die ich nur auf richterliche Anordnung freigeben dürfte, da mehrere Nationen von diesen Vorgängen betroffen sind und daher besondere und gesonderte Geheimhaltungs-Pflichten bestehen, neben dem Schutz der Patienten und Menschen.
Ich muss aufgrund der Schweigepflichten viele Dinge einfach verschweigen, was wohl einige Menschen komplett missverstehen oder im schlimmsten Fall NICHT verstehen.
Zudem versuche ich via Facebook auch an Krebs und weiteren schwer erkrankten Patienten in unterschiedlicher Weise zu helfen, mittels Chat-Gesprächs-Begleitungen, etc.
Facebook wird überwacht und die Daten werden geprüft, abgegriffen, ausgewertet und auch an U.S. Behörden weitergeleitet.
Facebook liegen meine Urkunden, Diplome und Zeugnisse als Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, und meine Berufung als Missionar und Director einer internationalen Jüdisch-Christlichen Mission vor.
Darüber hat Facebook beste Kenntnisse, DANK ECHTZEIT Überwachung, dass ich Gründer von Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medial Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und von Grace Med Care Ltd. bin.
Facebook wurde bereits mehrfach Zeuge, dass ich in vielen Fällen nebst der Notfall-Evakuierung des in Thailand verunglückten Herrn Michael H. und der in Not geratenen, hochschwangeren Natalie F., aus Berlin, mit dreijähriger Tochter, Jennifer und damals noch nicht geborenen Baby eine Notfall-Evakuierung durchgeführt habe.
Auch der Patient Michael H. war damals instabil und musste stabilisiert werden, was Sie in der Bestätigung der UNI Klinik in Bonn schriftlich erhalten und damit auch prüfen können.
Eine Vielzahl der 2872 virtuellen und zum Teil realen Kontakte läuft via Facebook und Facebook Messenger, da einige Menschen zu schwach sind, in jedem Fall lange E-Mail Schreiben zu schreiben, nutzen diese die Facebook Messenger Dienste und wenn möglich weitere Messenger Dienste.
Die Öffentliche Notfall-Status Erklärung wurde bei Facebook mehr als 4mal veröffentlicht seit 4. August 2019, damit auch wirklich jeder Facebook Mitarbeiter informiert sein kann, dass NOTFALL-STATUS besteht.
Vertrauliche Patienten-Daten kann ich selbstverständlich NICHT via Internet im Allgemeinen versenden. Hier versuchen wir, wenn möglich verschlüsselte Dienste einzusetzen, was jedoch meist bei Kripo, BND und Verfassungsschutz zu falschen Mutmaßungen führt. Es geht um Patienten-Daten.
Wie bereits mitgeteilt, wurde Deutschland, mehr als 30 Personen, Institutionen und Facebook mindestens 4mal seit 4. August 2019 öffentlich angezeigt und verständigt, dass mehrere Notlagen und NOTFALL-STATUS besteht, da ernste und erhebliche Gefahren für ein 10jähriges Kind, die Mutter (jüdisch) und die Eltern der Mutter, beide jüdisch und Holocaust-Überlebende, die sich seit 10 Jahren in „Nazi-Deutschland“ zurückversetzt fühlen NICHT ausgeschlossen werden.
Es besteht darüber hinaus die weiteren, schwerwiegenden Verdachts-Momente und Befürchtungen für:
- Anti-Semitismus in schlimmsten Formen
- Anti-Judaismus in schlimmsten Formen
- Beleidigungen einer jüdischen Frau öffentlich im Gericht
- Leider Strafvereitelung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in bundes-deutschen, deutschen, staatlichen Diensten
- Körperverletzung.
- Verletzung und Gefährdung der psychischen, physischen Gesundheit, Leib, Seele, Geist für das 10jährige Kind, die Kindesmutter, die Mutter , die nach Informationen des Rechtsanwalts einen Nervenzusammen erlitten was – was ich nur als NOTFALL einstufen kann – und für den Vater, welcher aufgrund der Gewalt- Akte und Misshandlungen einen Schlaganfall erlitten hat – was ich auch nur als NOTFALL einstufen kann und als weitere GEFAHR für den Holocaust-Überlebenden.
Achtung: Aufgrund der Berichtes Herrn Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt kann ich nicht ausschließen, dass der frühere Ehemann der Frau und Mutter
- Wenn Sie den Namen brauchen, er ist XXX Mitglied und sein Bruder ist auch in der XXX kommunalpolitisch aktiv, kann der Name des Ehemanns mitgeteilt werden:
Möglicherweise auch Hilfe-bedürftig ist.
Grund für diese Annahme und Mutmaßungen aus beruflicher Erfahrung
- Gewalt-Akte gegen das damalige, gemeinsame Baby und Klein-Kind haben unmittelbar nach der Hochzeit begonnen.
- Die Mutter musste sich schützend vor ihr Kind werfen, die Mutter musste ins Frauenhaus flüchten, die Mutter musste mehrfach flüchten vor den Angriffen und Gewalt-Akten, etc.
- Aus 24 Berufserfahrung in der Pflege und zusätzlich im Rettungsdienst, stelle ich damit die Verdachts-Pflege-Diagnosen, dass der Mann möglicherweise selbst schwer krank ist, vielleicht in Richtung gehend, dass er an einem Enkel-Kind-Kriegs-Trauma erkrankt ist, früher selbst als Kind geschlagen wurde, möglicherweise sogar früher selbst Missbrauchs-Opfer war, da leider auch aus Missbrauchs-Opfern bei unzureichender Therapie wieder Täter werden können und vielleicht auch noch an weiteren, psychischen, schwerwiegenden Erkrankungen erkrankt ist, etwa einer komplexen, multiplen PTDS, und weiteren schweren Erkrankungen. Damit ist leider auch der Täter und der frühere Ehemann Hilfe-bedüftig. Ich kann hier keine Hilfe leisten und auch keine Hilfe vermitteln. Doch ich hoffe, die Fachdienste in Nordrhein-Westfalen können es.
Obgleich Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und alle weiteren Leser, eine Vielzahl von Behörden, Einrichtungen und höchste Staats- und Würden-Träger informiert wurden, hat Facebook seit der NOTFALL-Status Meldung vom 4. August 2019 und trotz einiger Vorab-Berichte damit begonnen, eine Gebets-Gruppe für Gebete, eine Gruppe für soziales und demokratisches Engagement SND life und eine Gruppe für multinationale, internationale Arbeit mit der Begründung zu löschen, dass die Gruppen „angeblich gegen Community Standards“ verstossen.
Am frühen Morgen des Mittwoch, 14. August 2019 konnte ich noch mit Menschen via Facebook kommunizieren.
Plötzlich und unerwartet hat Facebook mein Profil, das erforderlich ist, um Zugang zu Facebook zu erhalten, „disabled“, deaktiviert und gelöscht.
Selbstverständlich wurden Screenshots angefertigt, die ich Ihnen gerne zusenden kann und jedem Gericht gerne zur Verfügung stellen kann.
Es ist nicht mehr möglich mit Helfern und Helferinnen und weiteren Beraterinnen Kontakt via Facebook aufzunehmen, weiteren Organisationen um Hilfe zu bitten, Hilfe via Facebook für die weiteren Menschen in Notlagen zu leisten.
Die freie Kommunikation ist erheblich eingeschränkt und wird durch die Zwangs-Straf-Maßnahmen von Facebook gegen mich, ohne rechtliches Gehör zu finden, ohne Recht der Verteidigung, ohne Schutz-Möglichkeiten behindert und verhindert.
Damit wird NICHT nur mir sondern vielen anderen Menschen und auch Tieren SCHADEN zugefügt, vorsätzlich und wissentlich von FACEBOOK INC und UNBEKANNT.
Ich betreue mehr als 60 Gruppen bei Facebook, bin auch noch für obdachlose Menschen helfend tätig und bin zusätzlich noch im Tierschutz helfend tätig.
Schon im Tierschutz gibt es mehrere Tausend Notfälle, so dass ich rein theoretisch THW und Bundeswehr aufgrund der Vielzahl der Tiere in schwerster Not um Hilfe bitten müsste oder könnte, was natürlich nicht hilfreich wäre, da von dort ohnehin keine Hilfe zu erwarten ist.
Facebook behindert mutmaßlich wissentlich und vorsätzlich die Hilfe-Maßnahmen und Hilfe-Vermittlungs-Versuche für mehrere Menschen und unzählige, viele Tiere, die ohne private Hilfe-Vermittlungs-Versuche oft keine Hilfe erhalten würden.
GHL Social Mission, ISMOT International Social Medical Outreach Team, IFN International Family Network d734 und Grace Med Care Ltd. und andere Organisationen, für die ich zuständig bin als Leitung und zum Teil auch als Geschäftsführer versuchen nicht selten Menschen zu helfen, die leider aus seiner Vielzahl von Gründen oft durch alle so genannten “sozialen und staatlichen Netze” gefallen ist.
In vielen Bereichen arbeite ich zum Teil Tag und Nacht, soweit noch irgendwie möglich, im Ehrenamt ohne einen einzigen Cent Bezahlung. Ich setze als bekannt voraus, dass mit der Leistung von Hilfe, mit der Leistung von Arbeit auch Kosten entstehen.
Die meisten Patienten, die ich auch, doch nicht nur via Facebook kennenlernen konnte, sind leider hoch überschuldet, bettelarm und man muss diesen Menschen oft erst einmal helfen, Anträge bei deutschen Behörden auszufüllen.
Das gilt oft auch für schwerst, traumatisierte Flüchtlinge oder Migranten. Es trifft erstaunlicherweise aber auch auf viele Menschen in Deutschland zu.
Der schwerst Herz-kranke Michael H. ist seit Monaten obdachlos, unverschuldet aufgrund einer Räumungsklage, obgleich er früher einmal Bundeswehr-Soldat war.
Die Ereignisse von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus zum Nachteil der jüdischen Familie erscheinen mir derart schwerwiegend, dass ich bitte bereits die Prüfung einzuleiten, ob die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich ziehen will oder kann.
Darüber hinaus, da ich keinen Zugang mehr auf mehrere Hunderte bis Tausende Fotos von mir habe, Texte und Informationen bitte ich die Generalbundesanwaltschaft zu prüfen, ob Sie die Daten sichern und kopieren wollen und können, da diese Daten zur VORLAGE und zur Verfügungstellung für deutsche und europäische Gerichte möglicherweise als Beweise wichtig sein könnten.
Facebook behandelt mich seit Jahren zum Teil wie einen schwerst kriminellen Schwerstverbrecher. Ich musste in den vergangenen rund 6 Jahren mehr als 10mal meinen Reisepass zu Facebook hochladen und sonstige Ausweise, wie Presse-Ausweise, Urkunden, etc.
Meine Dokumente sind weltweit zum Teil öffentlich im Internet zu finden, damit jeder selbst prüfen kann oder auch die Polizei bitten kann, ob die Dokumente echt sind, die ich vorlege und einreiche.
Die Kriminalisierung und Vorverurteilung, obgleich meine Dokumente echt sind, empfinde ich als schwerwiegend, speziell weil die Chance auf rechtliches Gehör nicht selten komplett verweigert wird, ebenso wie das Recht auf faire und öffentliche Gerichts-Verfahren und Prozesse und selbstverständlich auch das Recht auf Verteidigung.
In 35 Berufsjahren seit 1984 wurde mir übrigens selbstverständlich kein Geld geschenkt, sondern ich muss für jeden Cent, für alle Einkünfte extrem hart arbeiten. Sie wissen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland extrem unbeliebt sind und Teilhabe und Inklusion oft nur eine Wunschvorstellung oder Wunschdenken ist.
Der Angriff auf Hilfe-Leistende ist normalerweise nach deutschen Recht NICHT zulässig, auch moralisch nicht zulässig und vorsätzlich Schaden für Menschen in schwerer Notlage herbeizuführen ist normalerweise auch nicht zulässig.
Hilfe und Hilfeleistung zu behindern und zu verhindern und Geschädigte und Opfer zu kriminalisieren und weiteren, schwersten Schaden zuzufügen ist normalerweise auch nicht zulässig.
Aufgrund der drohenden Zeit-Verluste zum Zwecke der Hilfe-Vermittlungen, Hilfe-Leistungs-Versuche bitte ich die Ereignisse zeitnah zu prüfen und Hilfe zu leisten, damit die digitale Islolations-Haft von Facebook, die Kommunikations- und Informations-Verbote von Facebook ausgeführt, wieder aufgehoben werden und ich zeitnah, so bald wie möglich wieder Zugang zu meinen Daten und Profil erhalten kann und frei ungestört mit Menschen und auch mit schwer kranken Menschen kommunizieren kann.
Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt normalerweise:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbürgt in ihrem Artikel 18 die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit. Mit der Gewissens- und Gedankenfreiheit wird jedermann garantiert, dass er seine Gedanken und sein Gewissen bilden darf, ohne hierbei staatlichem Zwang ausgesetzt zu sein.
Die Hilfe-Leistung und Hilfeleistende dürfen nach dem Paragaph 323 c NICHT behindert und NICHT verhindert werden.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Da ich leider in der Folge mehrerer Unfälle selbst schwerbehindert bin und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, muss ich auch Sonder-Techniken zum Zwecke der Hilfeleistung und Hilfe-Vermittlungsversuche einsetzen, dazu zählen auch Chats via Facebook-Messenger, Fax-Sendungen, Telefonkonferenzen, etc. etc. etc. und wenn es andere Dienste gibt, die Menschen oder ich kennen, auch andere Dienst.
Leider hat Facebook eine Monopol- und Weltmarkt-Stellung inne, die Facebook nicht innehabe dürfte.
Mir wäre ein Europäisches, weltweites, multistaatliches und deutsches, staatliches Netzwerk oder auch genossenschaftliche Netzwerke in Europa und Deutschland lieber. Doch es gibt zum Monopolisten Facebook derzeit leider kaum Alternativen, die in irgendeiner Weise ernst zu nehmen sind.
Meine beruflichen Angaben wurden durch die Polizei in Heilbronn und viele andere Polizei-Dienststellen unzählig oft überprüft.
Ich verfüge über Urkunde und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger seit 1993, bin Rettungssanitäter und habe das Fern-Studium als Journalist mit der Note 2 abgeschlossen und Preise und Auszeichnungen von der Landeszentrale für politische Bildung erhalten. Die Berufung aus Togo, Afrika für den sozialen jüdisch-christlichen Dienst sind vom Innenministerium des Landes Togo beglaubigt. Die Dokumente musste ich aufgrund mehrere Notfall-Einsätze an das Bundesaußenministerium senden und an die Polizei, so dass die Dokumente dort bereits mehrfach gespeichert sind. Alle weiteren Zeugnisse und Dokumente sind selbstverständlich auch echt.
Es gab wohl Mitarbeiter des Bundesaußenministeriums in Deutschland, die mir Urkunden-Fälschung meiner Zeugnisse und Urkunden in einem früheren Notfall-Einsatz unterstellt haben. Hier wäre das einfachste Mittel normalerweise gewesen, sofort Strafanzeige zu erstatten und das Gericht hätte die Echtheit der Dokumente innerhalb kürzester Zeit bestätigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Proklamation Öffentliche Erklärung des NOTFALL-STATUS zum Zwecke der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind in unverschuldeter Notlage, Mutter und jüdische Großeltern
Die Strafanzeige gegen Facebook nach Paragraph 323 c Strafgesetzbuch als PDF
Beweis: Faxsende-Beleg zur Sendung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz. Die Strafanzeige wurde mittels E-mail UND mittels FAX gesendet.
EILMELDUNG: Achtung! Notfall! Sicherheits-Warnung! Sozial-Aktivist Bernd Flügel aus Suhl in Thüringen nach dem Teilen der Petition für grundlegende Menschenrechte / Basic Human Rights ohne Angaben von Gründen von Facebook seit 18. August 2019 gesperrt
EILMELDUNG: Achtung! Notfall! Sicherheits-Warnung. Sozial-Aktivist Bernd Flügel aus Suhl in Thüringen nach dem Teilen der Petition für grundlegende Menschenrechte / Basic Human Rights ohne Angaben von Gründen von Facebook seit 18. August 2019 gesperrt
Menschen, die sich in Deutschland und in Europa für Grundfreiheiten, Grundrechte und Menschenrechte, Presse- Meinungs- und Informations-Freiheit engagieren sind in ernster GEFAHR!
Weitere Angriff gegen Hilfe-Leistende Menschen nun auch in Suhl und in Thüringen
GEFAHRENABWEHR. ÖFFENTLICHE PROKLAMATION NOTFALL-STATUS, Warnstufe 9
Liebe Freunde, liebe Unterstützer!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Montag, 19. August 2019, Ludwigshafen am Rhein
An aller erster Stelle vielen Dank an alle Menschen, die den Mut finden eine Petition für grundlegende Menschenrechte bei Facebook zu unterzeichnen. Leider ist das Engagement für Grundgesetz, für Grundrechte,undMenschenrechte NICHT ohne Gefahr. Um so mehr DANKE ich allen mutigen Menschen ganz besonders.
Leider wurde mein Freund und sozialdemokratische Sozial-Aktivist Bernd Flügel nach dem Teilen der Petition für grundlegende Menschenrechte ohne Angaben von Gründen am Sonntag, 18. August 2019 von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt. Auf Anfragen von Herrn Bernd Fügel an Facebook antwortet Facebook NICHT.
Seien Sie alle besonders beschützt und behütet.
Mit solidarischen und freundlichen Grüßen
Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Regionalhilfe. de
Web: www.regionalhilfe.org www.britishnewsflashmagazine.org
Tel. 0621 4909 650117
EILMELDUNG. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl: Mehrere Tausend Menschen von Facebook – Sperren in Deutschland betroffen
EILMEDLUNG. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl: “Mehrere Tausend Menschen von Facebook Sperren in Deutschland betroffen”
Von Andreas Klamm
New York City/Regensburg/Berlin. Nach Informationen in einem You Tube Video von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, sind zur Zeit mehrere Tausend Menschen von Sperren bei Facebook betroffen, die in vielen Fällen unberechtigt seien.
Trotz öffentlicher Inkenntnis-Setzung über mehrere Notlagen von Menschen und des Notfalls, des 10jährigen Kindes Adrian (Landkreis Minden-Lübbecke, Melle und Espelamp, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) wurde am 14. August 2019 der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter Gründer von Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Grace MedCare Ltd. und Herausgeber von British Newsflash Magazine, Andreas Klamm bei Facebook gesperrt.
Auf 12 Anfragen und Bitten zur Öffnung des Accounts von Andreas Klamm hat Facebook nicht geantwortet. Die Sperrung erfolgte ohne Begründung und ohne vorherige Mitteilung, unerwartet und überraschend.
Am 16. August 2019 veröffentlichte Andreas Klamm eine Petition für “Basic Human Rights”, grundlegende Menschenrechte bei Facebook.
Der Sozialaktivist und Aktivist für Menschenrechte, Bernd Flügel, aus Suhl in Thüringen hat die Petition auch bei Facebook geteilt.
Überraschenderweise wurde daraufhin auch nunmehr Bernd Flügel am 18. August 2019 ohne Begründung und ohne Warnung von Facebook für freie Kommunikation und für freie Information von Facebook gesperrt.
Zur Stunde ist nicht bekannt ob sich Facebook noch in der Lage sieht, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations, Vereinte Nationen), die Europäische Erklärung der Menschenrechte und das Römische Statut der Vereinten Nationen einzuhalten.
Normalerweise hat jeder Mensch, der Straftaten oder Vergehen beschuldigt wird, ein Recht darauf so lange als schuldig zu gelten, bis die Schuld in einem öffentlichen und ordentlichen Gerichtsverfahren festgestellt ist.
Traurigerweise dürfen Menschen, auch schwerbehinderte Menschen, die bei Facebook gesperrt werden, jedoch nicht mehr frei kommunizieren, nicht mehr frei sprechen und reden, keine Informationen empfangen oder verbreiten, keine Meinung frei sagen und werden mit auch unberechtigten Sperren in die digitale “Isolations-Haft” ohne rechtsgültige Urteil verbannt.
Nach dem Römischen Statut stellt das “Verschwinden lassen” von Menschen und Personen ein KRIEGSVERBRECHEN dar.
Wenn Facebook die Identitäten von lebenden Menschen sperrt oder gar komplett löscht ist die denbar auch möglich, verlgeich mit dem “digitalen Verschwindenlassen von Menschen und Personen”. Im Grunde genommen kann, einfacher formuliert, das wilkürliche Sperren und Löschen von Menschen und Personen auch mit “digitalen Mord-Anschlägen” oder einer “digitalen Ermordungen” verglichen werden.
Betroffene Menschen, die Opfer von willkürlichen Facebook Sperren werden, werden nicht selten auch ihrer Urheberschutz-Rechte und des geistigen Eigentums beraubt. Facebook-Nutzer, Personen und Menschen, die Gruppen gründen, Facebook Seiten gründen, sind auch Urheber, Inhaber und Eigentümer geistigen Eigentums und sollten damit normalerweise auch nach dem Urheberschutzrecht geschützt werden.
Wenn Facebook jedoch Menschen willkürlich und auch unberechtig von elementarsten Menschenrechten und Grundrechten ausschließt, können von Sperren betroffene Menschen selbstverständlich auch nicht ihre Urheberschutz-Rechte vertreten und die Interessen wahrnehmen, wenn diese durch Sperren, Löschen und “digitaler Isolationshaft” nahezu aller digitalen Rechte, rechtswidrig und der Grundrechte und Menschenrechte beraubt wurden.
Video: Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl von der Rechtsanwalts-Kanzlei REPGOW: “Mehrere Tausend Menschen von Facebook – Sperren in Deutschland betroffen.” https://youtu.be/cOxQyXyLcMY
Petition für Basic Human Rights on Facebook / Petition für grundlegende Menschenrechte bei Facebook. http://chng.it/SZvz5pHCw8
Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent: “Sperrungen und Löschungen von Menschen bei Facebook machen mich besonders betroffen. Am 4. August 2019 wurde Facebook öffentlich und mehrfach in Kenntnis gesetzt, dass mehrere Notlagen und Notfälle zur gleichen Zeit bestehen. Leider habe ich mir die E-Mail-Anschriften und Telefonnummern von 2872 von Menschen und Kontakten nicht aufnotiert und damit auch keine Adresse. Das bedeutet auch, dass ich trotz schwerer Notfälle und Notlagen auch von Kindern und jungen Menschen, Helfer und Helferinnen und weitere Menschen nicht erreichen kann, nicht mit diesen Menschen kommunizieren kann und wichtige Informationen leider nur in unbekannten oder wenig, bekannten Medien und Netzwerken veröffentlichen kann und damit die Menschen nicht oder nur extrem eingeschränkt erreichen kann.”
EILMELDUNG. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl: Mehrere Tausend Menschen von Facebook – Sperren in Deutschland betroffen
EILMEDLUNG. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl: “Mehrere Tausend Menschen von Facebook Sperren in Deutschland betroffen”
Von Andreas Klamm
New York City/Regensburg/Berlin. Nach Informationen in einem You Tube Video von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, sind zur Zeit mehrere Tausend Menschen von Sperren bei Facebook betroffen, die in vielen Fällen unberechtigt seien.
Trotz öffentlicher Inkenntnis-Setzung über mehrere Notlagen von Menschen und des Notfalls, des 10jährigen Kindes Adrian (Landkreis Minden-Lübbecke, Melle und Espelamp, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) wurde am 14. August 2019 der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter Gründer von Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Grace MedCare Ltd. und Herausgeber von British Newsflash Magazine, Andreas Klamm bei Facebook gesperrt.
Auf 12 Anfragen und Bitten zur Öffnung des Accounts von Andreas Klamm hat Facebook nicht geantwortet. Die Sperrung erfolgte ohne Begründung und ohne vorherige Mitteilung, unerwartet und überraschend.
Am 16. August 2019 veröffentlichte Andreas Klamm eine Petition für “Basic Human Rights”, grundlegende Menschenrechte bei Facebook.
Der Sozialaktivist und Aktivist für Menschenrechte, Bernd Flügel, aus Suhl in Thüringen hat die Petition auch bei Facebook geteilt.
Überraschenderweise wurde daraufhin auch nunmehr Bernd Flügel am 18. August 2019 ohne Begründung und ohne Warnung von Facebook für freie Kommunikation und für freie Information von Facebook gesperrt.
Zur Stunde ist nicht bekannt ob sich Facebook noch in der Lage sieht, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations, Vereinte Nationen), die Europäische Erklärung der Menschenrechte und das Römische Statut der Vereinten Nationen einzuhalten.
Normalerweise hat jeder Mensch, der Straftaten oder Vergehen beschuldigt wird, ein Recht darauf so lange als schuldig zu gelten, bis die Schuld in einem öffentlichen und ordentlichen Gerichtsverfahren festgestellt ist.
Traurigerweise dürfen Menschen, auch schwerbehinderte Menschen, die bei Facebook gesperrt werden, jedoch nicht mehr frei kommunizieren, nicht mehr frei sprechen und reden, keine Informationen empfangen oder verbreiten, keine Meinung frei sagen und werden mit auch unberechtigten Sperren in die digitale “Isolations-Haft” ohne rechtsgültige Urteil verbannt.
Nach dem Römischen Statut stellt das “Verschwinden lassen” von Menschen und Personen ein KRIEGSVERBRECHEN dar.
Wenn Facebook die Identitäten von lebenden Menschen sperrt oder gar komplett löscht ist die denbar auch möglich, verlgeich mit dem “digitalen Verschwindenlassen von Menschen und Personen”. Im Grunde genommen kann, einfacher formuliert, das wilkürliche Sperren und Löschen von Menschen und Personen auch mit “digitalen Mord-Anschlägen” oder einer “digitalen Ermordungen” verglichen werden.
Betroffene Menschen, die Opfer von willkürlichen Facebook Sperren werden, werden nicht selten auch ihrer Urheberschutz-Rechte und des geistigen Eigentums beraubt. Facebook-Nutzer, Personen und Menschen, die Gruppen gründen, Facebook Seiten gründen, sind auch Urheber, Inhaber und Eigentümer geistigen Eigentums und sollten damit normalerweise auch nach dem Urheberschutzrecht geschützt werden.
Wenn Facebook jedoch Menschen willkürlich und auch unberechtig von elementarsten Menschenrechten und Grundrechten ausschließt, können von Sperren betroffene Menschen selbstverständlich auch nicht ihre Urheberschutz-Rechte vertreten und die Interessen wahrnehmen, wenn diese durch Sperren, Löschen und “digitaler Isolationshaft” nahezu aller digitalen Rechte, rechtswidrig und der Grundrechte und Menschenrechte beraubt wurden.
Video: Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl von der Rechtsanwalts-Kanzlei REPGOW: “Mehrere Tausend Menschen von Facebook – Sperren in Deutschland betroffen.” https://youtu.be/cOxQyXyLcMY
Petition für Basic Human Rights on Facebook / Petition für grundlegende Menschenrechte bei Facebook. http://chng.it/SZvz5pHCw8
Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent: “Sperrungen und Löschungen von Menschen bei Facebook machen mich besonders betroffen. Am 4. August 2019 wurde Facebook öffentlich und mehrfach in Kenntnis gesetzt, dass mehrere Notlagen und Notfälle zur gleichen Zeit bestehen. Leider habe ich mir die E-Mail-Anschriften und Telefonnummern von 2872 von Menschen und Kontakten nicht aufnotiert und damit auch keine Adresse. Das bedeutet auch, dass ich trotz schwerer Notfälle und Notlagen auch von Kindern und jungen Menschen, Helfer und Helferinnen und weitere Menschen nicht erreichen kann, nicht mit diesen Menschen kommunizieren kann und wichtige Informationen leider nur in unbekannten oder wenig, bekannten Medien und Netzwerken veröffentlichen kann und damit die Menschen nicht oder nur extrem eingeschränkt erreichen kann.”