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5G Was jetzt auf uns zukommt und wie du dich und deine Familie schützen kannst
5G Was jetzt auf uns zukommt und wie du dich und deine Familie schützen kannst
Link: https://www.youtube.com/watch?v=LeoCeCUUwYA&t=10s
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Schutz vor 5G – Gefahren für alle Menschen und für alle Tiere drohen.
Fall Verdacht Kindesmisshandlung: Nach Ärzte-Ehepaar hat auch Journalist Andreas Klamm Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet
Fall Verdacht Kindesmisshandlung: Nach Ärzte-Ehepaar hat auch Journalist Andreas Klamm Strafanzeige erstattet
Schlimmer Verdacht: Sexueller Missbrauch, Bildung einer kriminellen Gruppe oder Vereinigigung und weitere Gewaltverbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes, der Kindesmutter und deren jüdische Eltern können nicht ausgeschossen werden
Strafanzeige wurde erstattet bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Staatanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz
PRESSE-Mitteilung
Presse-Erklärung
Melle/Espelkamp/Bielefeld/Köln/Ludwigshafen am Rhein (pm). 5. September 2019. Im Fall Verdacht Kindesmisshandlung, bei dem ein 10jähriges Kind im Landkreis Minden-Lübbecke, Melle, Espelkamp (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen) Opfer von brutaler Gewalt und Misshandlungen wurde, sind neue Details bekannt geworden, die nach Einschätzung des Journalisten, Gesundheits- und Krankenpflegers, Rettungssanitäters, Gründer von ISMOT International Social And Medical Outreach Team und Regionalhilfe.de, Andreas Klamm (51) leider weitere schwere Straftaten und Gewaltverbrechen nicht ausscließen lassen, sondern vielmehr zur Annahme führen müssen, dass sich weitere, schwere Straftaten ereignet haben.
Nachdem bereits ein Ärzte-Ehepaar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verdachts auf sexuellem Missbrauch zum Nachteil des 10jährigen Kindes erstattet hat (Aktenzeichen, Staatsanwaltschaft Bielefeld AZ. 566 Ujs 98/18. ), hat auch der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Andreas Klamm, bei den Staatsanwaltschaften Bielefeld und Frankenthal in der Pfalz, Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, der Bildung einer kriminelle Gruppe und weiterer in Betracht kommender Straftaten, erstattet.
Der Rechtsanwalt der Kindesmutter des 10jährigen Kindes, Wilfried Schmitz aus Selftkant aus Aachen und der Journalist Jo Conrad von bewusst. tv informieren in der Sendung “Rechtsfrei beim Jugendamt?” über weitere, erschreckende Details zu den Themen Kindesmisshandlung, Kinderhandel, der weltweit verboten ist, der rituellen Ermordnung von Kindern und einem “lukrativen Geschäftsmodell” mit dem Handel von Kindern. Bis zu 160.000,– Euro könnte pro Kind mit dem Handel von Kindern erwirtschaftet werden, informiert der Rechtsanwalt. Bei zehn Kindern im Kinderhandel führt dies im Bespiel zu einer Summe von 1,6 Millionen Euro. Der Fernseh-Beitrag mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant und dem Journalisten Jo Conrad ist bei You Tube zu sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Zweite Strafanzeige im Fall Verdacht Kindesmisshandlung von Journalist Andreas Klamm erstattet
Video und Link: https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Der vollständige Wortlaut der Strafanzeige vom 21. August 2019, welche mittels Fax und E-Mail an die Staatsanwaltschaften in Frankenthal in der Pfalz und die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet wurde lautet wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Rohrteichstraße 16
33602 Bielefeld
Postanschrift
33595 Bielefeld
Telefon: 0521 549-0
Fax: 05215492032
E-Mail: poststelle@sta-bielefeld.nrw.de
Neuhofen, 21. August 2019 – Verbandsgemeinde Rheinauen, Bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ .
STRAFANZEIGE wegen des DRINGENDEN Verdachts mehrerer schwerer Straftaten und Gewalt-Verbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes und einer jüdischen Familie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Holocaust – Überlebende
Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für das 10jährige Kind, seine Mutter und die Großeltern, in Melle und Espelkamp in Nordrhein-Westfalen und in Espelkamp NICHT ausgeschlossen werden können.
Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten
Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.
Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,
GEGEN UNBEKANNT und gegen namentlich bereits, bekannte mutmaßlich an Straftaten und Gewaltverbrechen beteiligte Personen zum Nachteil des Kindes, der Kindesmutter und der Eltern der Kindesmutter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz eines 10jährigen, besonders Schutz-befohlenen Kindes, seiner Kindesmutter und der Großeltern des Kindes erstattet und gebeten wie folgt:
Bitte um Prüfung eines Falls oder mehrerer Fälle Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung im Raum Melle / Espelkamp, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Strafanzeige wird erstattet wegen des Verdachts
- Brutale Gewalt und Kindesmisshandlung, seitens des Kindesvater, XXX-Mitglied, in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt zum Nachteil der geschädigten Opfers, Kind (10) und Mutter (jüdisch) und Großeltern, jüdisch und Holocaust Überlebende nach 1945. Hier hat bereits laut Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz eine Verurteilung des Täters stattgefunden und der Täter wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Jedoch hat laut den Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der Täter die Kindesmutter des Kindes gemeinsam mit weiteren Tat-Beteiligten bedroht
- Kindes-Entzug zum Nachteil der geschädigten Kindesmutter seitens des Jugendamtes im Landkreis Minden-Lübbecke, Espelkamp / Melle.
- Strafvereitelung im Amt, von Amtsinhabern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Jugendamts, Behörden, Institutionen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von weiteren, staatlichen Einrichtungen
- Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des Kindes in staatlicher Obhut.
- Erpressung der geschädigten Kindesmutter.
- Bedrohung der geschädigten Kindesmutter.
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Semitismus auch durch Staatsbedienstete und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtungen und weitere Personen
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Judaismus durch Staatsbedienstete, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtung und Privatpersonen.
- Verdacht von PMK Politisch Motivierter Kriminalität
- Verdacht einer oder mehrerer bislang unbekannter krimineller Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland
Zum Nachteil von
- Kind (10), Nordrhein-Westfalen
- Frau, Kindesmutter, Lehrerin
- Herr, Vater der Kindesmutter, jüdischen Glaubens
- Frau und Mutter der Kindesmutter, jüdischen Glaubens.
Melle, Espelkamp, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Begründung:
Am Samstag, 3. August 2019 sendete der Rechtsanwalt der geschädigten Kindesmutter, Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Hilfe-Anfrage und die Bitte um Veröffentlichung und Öffentlichmachung in einem, schweren Notfall und Notlage eines 10jährigen Kindes und seiner Kindesmutter.
Ich bin Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Musik- und Medien-Produzent, ehrenamtlich im Notfall-Seelsorge-Dienst für mehrere U.S.-amerikanische Online-Kirchen und für afrikanische Missionsdienste tätig. Darüber hinaus bin ich Gründer von Regionalhilfe. de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte (Gründung und Tätigkeit seit 2006), ISMOT International Social And Medical Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und weiterer Organisationen und Einrichtungen.
Ich versuche, sozial, pflegerisch, humanistisch und journalistisch NOTHILFE und Hilfe zu leisten für Menschen in schweren Notlagen und Notfällen, was in der Vergangenheit bereits mehrfach erforderlich wurde, im Beispiel in der Notfall-Evakuierung der damals hochschwangeren Natalie F. aus Berlin von Nassau Bahamas und des ehemaligen Bundeswehr Soldaten Michael H. aus Koblenz in der Notfall-Evakuierung von Thailand nach Deutschland.
Derzeit bestehen insgesamt nunmehr 9 Notlagen und Notfälle.
Mit Herrn Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen und der Kindesmutter konnte ich mehrfach kommunizieren.
Der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat mir mehrere Schriftsätze zugesendet. Nach mehrfacher und intensiver Prüfung der Schriftsätze ergeben sich schwerwiegende Verdachts-Momente, die die oben genannten Straftaten und Gewaltverbrechen sehr wahrscheinlich machen und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerste Straftaten und Gewaltverbrechen in der Tat, wie vom Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz geschildert, stattgefunden haben.
Das Ärzte-Ehepaar D. hat jedoch bereits bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld Strafanzeige wegen des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des 10jährigen Kindes in staatlicher Obhut an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet, vergleiche Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft in Bielefeld, Aktenzeichen AZ. 566 Ujs 98/18.
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefeld, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Mehrere und sehr ausführliche Schriftsätze mit der genauen Beschreibung und Schilderung von schwerwiegenden Ereignissen sind auf der Web-Seite
von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen zu finden:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Die Beschreibungen, Schriftsätze, Schilderungen und Angaben von
- Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant bei Aachen
- Frau Kindesmutter des Kindes und zudem Brief an Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier
- Herrn, Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
- Frau , Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sind in den Anlagen beigefügt und sind Bestandteil dieser Begründung und Strafanzeige.
Darüber hinaus können die vorgenannten Dokumente auch Beweismittel für die Ermittlungen der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gericht sein.
Da ich mich leider nach mehreren Unfällen und nachweisbar, falschen Anschuldigungen auch in schwerer Notlage befinde, habe ich daher Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen und den Polizei-Beamten im Ruhestand, Frank Luttmann in Teterow, Mecklenburg-Vorpommern um Hilfe gebeten zur Hilfe-Leistung für das Kind, seiner Kindesmutter und den Großeltern des Kindes, welche Holocaust Überlebende nach 1945 sind.
Leider liegt bei mir eine Schwerbehinderung mit dem Grad der Behinderung, 60, „Feststellung des weiteren Merkmals: „Dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, Merkzeichen G vor, so dass ich auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Therapie- und Assistenz-Hündin angewiesen bin und nicht schnell genug und nur mit zeitlichen Verzögerungen Hilfe leisten kann, um das Kind aus Gefahr evakuieren zu können, der Kindesmutter und den Großeltern und zeitnah helfen zu können.
Notfall liegt vor, da NICHT ausgeschlossen werden kann, dass
- Das 10jährige Kind, bedroht wird und sich in Gefahr befindet – NOTFALL –
- Die Kindesmutter bedroht und diskriminiert wird – NOTFALL –
- Der Großvater bedroht und diskriminiert wird, welcher einen Schlaganfall erlitten hat – NOTFALL –
- Die Großmutter bedroht und diskriminiert wird, welche einen Nervenzusammenbruch erlitten hat – NOTFALL
Damit möglichst zeitnah alle Behörden und Institutionen informiert werden können, habe ich am 4. August 2019 öffentlich NOTFALL-STATUS erklärt, vergleiche Web:
Als ergänzende, weitere Massnahmen für eine zeitnahe Hilfeleistung habe ich insgesamt 40 Personen, Institutionen und Organisationen in Deutschland, den U.S.A. und Israel verständigt und gebeten zeitnah Hilfe zu leisten, unter anderem
- Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Berlin
- Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Berlin
- Bundesfamlienministerium, Berlin
- Bundesjustizministerium, Berlin
- Landesministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesministerium für Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landrat des Landkreises Minden-Lübbecke
- Kreistag des Landkreises Minden-Lübbecke
- Zentralrat der Juden in Deutschland, Berlin
- Jüdische Synagogen in Berlin und in weiteren Städten
- Zentrale jüdische Wohlfahrtsstellen
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Papst Franziskus, Vatikan, Vatikan-Staat
- Mehrere U.S. Online Glaubens-Dienste in den U.S.A.
- Einen sozialen Missionsdienst in Afrika
- Einen Pfarrer im Ruhestand in Nordrhein-Westfalen
- Mehrere jüdische Medien
- Mehrere Hilfe-Organisationen die Menschen jüdischen Glaubens helfen
- Moslemische Hilfe-Dienste
- Medien in den U.SA., Israel, Deutschland und in der Türkei
- Einen Arzt in Frankfurt am Main
- Mehrere Politiker des Deutschen Bundestags in Berlin
zum Zwecke der Hilfe-Leistung für das 10jährige Kind Adrian, seine Kindemutter und den jüdischen Großeltern, welche Holocaust Überlebende sind.
Der bereits öffentlich, erklärte NOTFALL und NOTLAGE bestehen weiterhin und fortdauernd, da dem 10jährigen Kind, der Kindesmutter und den Großeltern bislang, soweit wie bekannt, trotz aller Bitten und Hilfe-Ersuchen KEINE Hilfe geleistet wurde.
Stattdessen wurden leider Hilfe-leistende Menschen und Menschen die versuchen Hilfe zu leisten angegriffen und bestraft ohne rechtliche Anhörung, ohne Möglichkeit der Verteidigung, ohne ordentliche und ohne öffentliche Gerichtsverfahren, wenn sie so wollen, gewissermaßen in geheimen Kommando-Operationen wurden Hilfe-leistende angegriffen und vorsätzlich geschädigt. Darüber hinaus wurde damit ein weiteres Mal vorsätzlich und wissentlich auch der in Gefahr befindliche Junge und Kind seine Mutter und seine Großeltern geschädigt.
Am 13. August 2019 teilte ich Links von Veröffentlichungen zum Verdachtsfall des sexuellen Kindesmissbrauchs im Landkreis Minden-Lübbecke nicht nur, doch auch bei Facebook und in weiteren sozialen Medien. Daraufhin wurde am frühen Morgen des 14. August 2019 mein Facebook Konto www.facebook.com/andreas.klamm von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand, wollte ebenso dem Kind, seiner Familie und mir nach der Facebook-Sperre helfen.
Daraufhin wurde auch Herr Bernd Flügel von Facebook am 18. August 2019 ohne Angaben von Gründen gesperrt und bedroht, obgleich Facebook mittels Foto-Scans eines Briefes schriftlich informiert wurde, dass mehrere Notlagen und Notfälle bestehen.
Wenige Tage zuvor hat der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann von einer Gruppe (die E-Mail ist als eine Fälschung erkennbar) die sich „SPD Parteivorstand in Berlin“ nennt eine Drohungen und subtile Bedrohung erhalten, wonach gegen den Kommunal-Politiker Olav M. in Offenbach ein Parteiausschluss-Verfahren geplant sei, und „sollte der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann, nicht seine Engagements und seine öffentlichen Reden beenden, würde ihm auch ein solches Parteiausschluß-Verfahren drohen…“, etc. obgleich er bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist.
Herr Frank Luttmann ist gewählter 1. Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, Herr Bernd Flügel ist 2. Vorsitzender des FSB und ich bin gewählter Presse- und Medien-Referent des FSB, da ich mehrere soziale und demokratische Initiativen auch von Sozialdemokraten und Demokraten versuche zu fördern und zu unterstützen.
Mehr als zwölf Mal habe ich versucht Facebook über das Facebook-eigene Kommunikations-System zu erreichen und einen Brief via Foto-Scan an Facebook gesendet und auf mehrere, bestehende schwere Notfälle und Notlagen aufmerksam gemacht. Facebook ist nicht bereit mir Gehör zu schenken und antwortet nicht. Eine Begründung wird von Facebook nicht mitgeteilt. Es erfolgt keine Reaktion.
Stattdessen löscht nach Angaben von Bekannten und Informanten Facebook Beweise, die für Gerichte und Gerichtsverfahren wichtig sind. Facebook und alle Nutzer wurden auch ebenso öffentlich über die bestehenden Notlagen und Notfälle Facebook-öffentlich in Kenntnis gesetzt.
Wie Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen in seinen ausführlichen Schriftsätzen beschreibt, ebenso auch die Kindesmutter und die Großeltern, dauern die Ereignisse nach brutaler Gewalt und schweren Kindesmisshandlungen nunmehr 10 Jahre an.
Der Kindesvater soll Mitglied einer großen bekannten Partei in Deutschland sein, ebenso wie sein Bruder. Beide Herren nehmen politische Ämter wahr. An den Taten, Straftaten und Gewaltverbrechen, wie Bedrohung, Einschüchterung, Manipulation von Gutachten, ein mögliches Falschgutachten einer Gutachterin sind jedoch nicht nur Politiker einer Partei beteiligt, sondern leider auch von einer anderen großen Partei und möglicherweise sogar anderer Parteien. Darüber hinaus sind leider auch staatliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, laut den Schriftsätzen und Angaben von Herrn Wilfried Schmitz,, der Kindesmutter und den Großeltern an möglichen Straftaten wie Strafvereitelung im Amt, Beleidigung, Bedrohung, Einschüchterung, Unterlassene Hilfeleistung und in Frage kommenden Straftaten beteiligt, woraus sich der dringende Tatverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und/oder auch der PMK der Politisch Motivierten Kriminalität ergibt und solche schwer wiegenden Verdachts-Momente leider NICHT ausgeschlossen werden können.
Bitte nehmen Sie für weitere, wichtige Informationen und zum Zwecke der Hilfe-Leistung dringend auch Kontakt mit dem Rechtsanwalt der Mutter auf:
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)
Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes
Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie
den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
- 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
- wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
- wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
- soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
- sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
- Paragraph 184j Straftaten aus Gruppen
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.
Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen
Ich wurde schriftlich am 3. August 2019 um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notfall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut staatlicher und öffentlicher Einrichtungen, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:
Aktenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, Schutz-befohlenes Opfer von früheren Misshandlungen und Gewalt-Verbrechen, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.
Der Täter der früheren bereits vom Gericht verurteilten Straftaten, ein XXX-Mitglied und XXX-Kommunalpolitiker. Er wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Laut Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz soll der frühere Täter jedoch möglicherweise neue Straftaten begangen haben, wie Bedrohung und Einschüchterung der geschädigten Kindesmutter.
Die weiteren, mutmaßlichen Täter und Täterinnen sind unterschiedlicher Herkunft, privat und zum Teil auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen staatlicher und öffentlicher Institutionen und Einrichtungen.
Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.
Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.
Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlage nach § 323 c StGB, Strafgesetzbuch, „Unterlassene Hilfeleistung“ als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater und als ehrenamtlich registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 6969 935 und natürlich via E-Mail
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalts, Herrn Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen und Briefe der Kindesmutter und Großeltern
Die Strafanzeige von Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungsanitäter vom 21. August 2019 als PDF
Wurde ein 10jähriges Kind Opfer von sexuellem Missbrauch in Obhut des Jugendamtes?
Wurde ein 10jähriges Kind Opfer sexueller Misshandlungen in Obhut des Jugendamtes?
Ein Ärzte-Ehepaar hat wegen des dringenden Tatverdachts bereits die Behörden informiert und Strafanzeige erstattet – Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Verdachts des “sexuellen Missbrauchs zum Nachteil eines 10jährigen Kindes” – Jüdische Mutter und jüdische Großeltern leiden nach brutaler Gewalt und Misshandlungen – Wer hilft Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland zu schützen?
Von Andreas Klamm
Melle (Niedersachsen) / Espelkamp. 13. August 2019. Ein 10jähriges Kind, seine jüdische Mutter, eine Lehrerin und die Großeltern des Kindes, jüdische Holocaust-Übelebende in Deutschland wurden Opfer von familiärer, brutaler Gewalt und Misshandlungen in Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen. Die Ehe wurde nach nur 14 Monaten geschieden. Der Täter, der Vater des Kindes, wurde in dritter Instanz rechtskräftig vom Gericht verurteilt.
In Deutschland verstößt es gegen jedes Gesetz, die Opfer von Gewalt und Misshandlungen zu bestrafen. Ein Mann wurde rechtskräftig wegen brutaler Gewalt gegen sein Kind und seine frühere und inzwischen geschiedene Ehefrau vom Gericht verurteilt.
Doch eine Behörde in Nordrhein-Westfalen hat leider die Opfer, ein 10jähriges Kind, die Mutter, eine Lehrerin eine Frau jüdischen Glaubens und die jüdischen Großeltern, Holocaust-Überlebende in große Not gebracht, berichtet eine betroffene Frau, Mutter und Opfer von Gewalt in einem Brief an Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier.
Die Frau bittet um Hilfe, weil ihr als Opfer von Gewalt und Misshandlungen das Kind vom örtlichen Jugendamt weggenommen wurde und stattdessen zum früheren Täter gegeben wurde. Der Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, der Frau bestätigt die Informationen öffentlich auf seiner Web-Seite.
Die Ereignisse werden in einer Eidesstattlichen Versicherung schriftich von weiteren Zeugen bestätigt. Aufgrund des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs einens Schutz-befohlenen Kindes (10), , hat ein Ärzte-Ehepaar bereits Strafanzeige erstattet, wird weiter auf der Seite des Rechtsanwaltes informiert.
Wir sollten alle ein Zeichen für Solidarität, GEGEN Antisemitismus, gegen Antijudaismus und für Menschenrechte, für Frauenrechte, für Kinderrechte und Grundrechte auch in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland setzen.
Ist es denkbar und möglich dass Opfer von Gewalt und Misshandlungen benachteiligt werden, während die Täter geschützt werden? Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter. Tel. 0621 4909 650 117, Regionalhilfe. de.
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil eines 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
12. August 2019 (Weitere Berichterstattung folgt, sobald wie möglich)
Warum werden alleinerziehende Mütter zur Vollzeitarbeit gezwungen?
Warum werden alleinerziehende Mütter zur Vollzeitarbeit gezwungen?
Ludwigshafen am Rhein. 9. August 2019. Kann es sein, dass es einen Fehler im System gibt? Wenn eine alleinerziehende Mutter 24 Stunden, Tag und Nacht für das Wohl, Gesundheit und Pflege ihrer Kinder tätig ist, dann ist das bereits 24-Stunden-Vollzeit-Arbeit. Mütter insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter, sollten für diese Vollzeit-Tätigkeit auch ausreichend und angemessen bezahlt werden.
Es macht keinen Sinn, alleinerziehende Väter und Mütter in doppelte, erzwungene Vollzeit-Tätigkeit zu zwingen. Die Tätigkeit als alleinerziehende Mutter oder Vater sollte künftig und schnellstmöglichst als 24-Stunden-Tätigkeit anerkannt werden und ausreichend bezahlt werden = Einkommen, das zum Leben ausreichend sollte. Vielleicht könnten alleinerziehende Mütter und Väter, die in 24-Stunden-Vollzeit-Tätigkeiten tätig sind, aus einer neu einzurichtenden staatlichen Familien-Kasse ausreichende Bezahlung für die Arbeit und Tätigkeit als alleinerziehende Mütter und Väter erhalten.
Die Tätigkeit und Arbeit als alleinerziehende Mutter oder Vater und auch der anderen erziehenden Väter und Mütter ist als Arbeit und Tätigkeit anzuerkennen. Andreas Klamm
Frank Luttmann (SPD) spricht sich gegen eine Verfolgung von Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm aus
„Journalisten in Deutschland, die sich für Demokratie und Gesellschaft engagieren brauchen Schutz, Anerkennung und Respekt.“ Journalismus erfüllt auch eine Kontroll-Funktion zum Wohl für Demokratie und Gesellschaft
Berlin / Teterow. 14. Dezember 2018 (and). Der SPD-Politiker Frank Luttmann (SPD), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, aus Teterow hat sich in einer Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm gegen strafrechtliche Ermittlungen und gegen die Verfolgung des Journalisten, des Recherche-Zentrums und der Redaktion von Correctiv ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Chefredakteur Oliver Schröm und gegen das Recherche-Zentrum und die Redaktion von Correctiv aufgenommen wegen des Verdachts der Anstiftung des Verrats Geheimnissen nach Paragraph § 17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Die Redaktion von Correctiv und Chefredakteur Oliver Schröm, haben durch ihre öffentlichen Berichte mit dazu beigetragen, dass mit dem Skandal um Cum-Ex einer der größten Finanz-Skandale mit geschätzt rund 55 Milliarden Euro in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden ist, berichtete das Nachrichten-Magazin Der Spiegel (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/correctiv-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-cum-ex-recherche-gegen-chef-oliver-schroem-a-1243113.html. Dem Chefredakteur und der Redaktion werde die Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen.
Der SPD-Politiker und Gründungsmitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, Frank Luttmann positioniert sich eindeutig: „Die Arbeit von Journalisten, die sich für Gesellschaft und Demokratie engagieren verdient Respekt und Anerkennung. Journalisten sollten in Deutschand nicht verfolgt und bedroht werden.“ Foto: oterapro
Der SPD-Politiker Frank Luttmann (53), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis- basisaufstand (www.basisaufstand.org) erklärte zu den Ereignissen: „Es ist für mich unverständlich , wie Journalisten bedroht und jetzt Ermittlungen eingeleitet werden, die den Cum- Ex Milliarden-Steuerbetrug aufdeckten.“
Dabei gehe es um mehr als 50 Milliarden Euro, mit denen man fast jede Schule sanieren könnte, mit denen es möglich wäre flächendeckend Highspeed-Internet in ganz Deutschland auszubauen und viele weitere wichtige Projekte in Deutschland zu finanzieren.
Der SPD-Politiker Frank Luttmann frägt weiter: „Was wird unternommen, um das Geld zurück zu fordern? Was wird bitte gegen die Personen unternommen, die in verantwortlicher Position von den Betrugs-Ereignissen wussten, doch nicht rechtzeitig gehandelt haben, um Schaden von Menschen und der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Freier Journalismus ist auch ein Mechanismus zur Kontrolle im Dienste für unsere Demokratie und muss geschützt bleiben. Viele Journalisten begeben sich bei ihrer Arbeit in ernste Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit. Den Mut und die Courage über Wahrheit und auch über komplexe Themen zu berichten, verdient großen Respekt und Anerkennung. Journalisten, die helfen, Gesellschaft und Demokratie zu schützen sollten ganz sicher nicht die Gefahr von Verfolgung in Deutschland fürchten müssen“.
Weitere und ausführliche Informationen zu Aufstand der SPD Basis – basisaufstand sind im Internet bei www.basisaufstand.org zu finden.
Heike Raab: Viel Lärm um nichts
Heike Raab: Viel Lärm um nichts
Mainz. (red / and). 14. Juli 2010. Heike Raab, Mitglied des Landtages (MdL) in Rheinland-Pfalz und SPD-Generalsekretärin, zeigt sich verblüfft über die Äußerungen der CDU-Politikerin Julia Klöckner, die Presseberichten zu Folge bei einem Besuch am Mittelrhein öffentlich feststellte: „Wein ist keine Cola“.
Dabei sollte es um das Thema Bahnlärm und Schutzmaßnahmen gehen.
Welcher Erkenntnisgewinn in diesem sowohl inhaltlich als auch grammatikalisch richtigen Satz stecke, sei jedoch so verborgen, dass er vermutlich auch weiterhin geheim bleiben werde.
Nicht verborgen bleibe hingegen die weitreichende Unkenntnis über das Thema Bahnlärm. Die CDU-Politikerin habe bei gleicher Gelegenheit die Landesregierung kritisiert, „weil sie Lärmschutzgelder vom Bund zu großflächig verteilt habe, anstatt sie zielgerichtet noch intensiver als bisher im Mittelrheintal zu verwenden, um dort für Lärmminderung bei den unmittelbar an der Strecke lebenden Menschen zu sorgen.“
Als Landtagsabgeordnete aus dem Moseltal lobte Heike Raab, dass sich die Landesregierung für die Reduzierung von Bahnlärm insgesamt, besonders aber in den engen Flusstälern von Rhein und Mosel einsetzt. „Flüsterbremsen und lärmabhängige Trassenpreise kommen allen Rheinland-Pfälzern und den zahlreichen Feriengästen entlang der Bahnstrecken zu Gute“, sagt Heike Raab (SPD).
„Der Mittelrheinbesuch von Julia Klöckner stand wohl eher unter dem Motto „Viel Lärm um nichts“, zumal die Bahnstrecke gegenwärtig wegen Bauarbeiten fast nicht befahren wird“, so Raab.
Die Spitzen-Kandidatin der CDU, Julia Klöckner,(38) will bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2011 den bisherigen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) ablösen und neue Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz werden.
Neunter Todestages eines Feuerwehr-Beamten: Manfred Klamm erlag vor neun Jahren seinen schweren Brandverletzungen
Neunter Todestages eines Feuerwehr-Beamten: Manfred Klamm erlag vor neun Jahren seinen schweren Brandverletzungen
Von Andrew P. Harrod
Berlin / Ludwigshafen. 4. Februar 2009. Am 4. Februar 2009 jährte sich zum neunten Mal der Todestag an dem der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein (bis Anfang der 70er Jahre), der ehemalige Post-Beamte und Gründer der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V., Manfred Klamm, in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein seinen schweren Brand-Verletzungen in der Folge eines Autounfalls in Otterstadt erlegen ist.
Manfred Klamm, war durch verschiedene Krankheiten zum Früh-Rentner geworden. Noch zwei Jahre vor seinem eigenen Tod bewegten ihn jedoch auch seine Erfahrungen als ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, mit einem weiteren Mann im Februar 1998 die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. zu gründen. Manfred Klamm war bis zu seinem Unfall am 30. Januar 2000 in Otterstadt der erste Vorsitzende der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. ( http://rhs-lu-ma.de ).
Die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. gehört auch dem Bundesverband für das Rettungshundewesen (BRH e. V., http://brh.info ) in Deutschland an.
Noch kurz vor dem tödlichen Unfall berichtete auch die Tages-Zeitung „Die Rheinpfalz“ aus Ludwigshafem am Rhein in einem Interview mit Manfred Klamm über die Arbeit der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V..
Obgleich viele Menschen auch in Neuhofen über den schlimmen Unfall-Tod unter großer Anteilnahme bei der Beerdigung von Manfred Klamm im Jahr 2000 gehalten von ehemaligen evangelischen Pfarrer Richard Zurheide in der 7.000-Einwohner-Gemeinde ergriffen waren, verbreitete vor rund eineinhalb Jahren ein bislang unbekannter Nutzer weltweit im Internet, nach Zeugen-Informationen aus Neuhofen das Gerücht im Jahr 2007 „Manfred Klamm sei der reichste Bauer in Neuhofen. Sein Sohn, Andreas Klamm, sei jemand, der meine immer nur auf auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, seine Familie begehe offenbar Betrug, „weil Manfred Klamm angeblich der reichste Bauer von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll und die Familie immer so tut als sei diese arm.“
Wer die anonymen Hinweise nicht sorgfältig liest, muss sogar zum Eindruck gelangen, dass der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und Gründer der Rettungshunde-Staffel sieben Jahre nach dessen Tod sogar lebend in der kleinen Gemeinde in Neuhofen in der Pfalz gesehen wurde und dort den offensichtlich falschen Angaben zufolge, mit Ehefrau und dem Sohn, Betrug als die reichste Landwirtschaft-Familie von Neuhofen begeht.
Der anonyme Schreiber, der die offensichtlich falschen Angaben mittels Internet-Foren, offenbar jedoch auch als mündliche Gerüchte in Neuhofen selbst verbreitet schrieb am 13. Oktober 2007, 12.29.55 Uhr, mittels email:
-Zitat – „Andreas , er ist für mich jemand der meint ständig auf Kosten der Allgemeinheit leben zu müssen und denkt sich ständig was neues aus um Mitleid zu gewinnen… So was geht in der heutigen Zeit nicht mehr. Und selbst die Frau Karl geht anscheinend auf seine Sachen nicht ein, und wie schon über ein Internetforum zu erfahren war, ist sein Vater einer der Reichsten Bauern in Neuhofen gewesen. Und wie des öfteren schon gesagt wenn er wirklich so gut ist wie er sagt als Reporter warum bekommt er kein Job, wahrscheinlich habe die ihm auch schon durchschaut. Und zu seiner angeblichen Erkrankung: Andere habe auch was nur versuchen es nicht auf so eine schäbige Art und weiße wie er. Er soll es mal versuchen in Ludwigshafen in der Fußgängerzone zu Betteln vielleicht bekommt er da mehr…“ – Zitat, Ende –
Der Sohn des ehemaligen Feuerwehr-Beamten und Postbeamten, der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor mehrerer Bücher, Andreas Klamm, erklärte in einer öffentlichen Stellungnahme zu den offensichtlich falschen Vorwürfen, die weiterhin verbreitet werden: „Die Information wonach mein am 4. Februar 2000 gegen 13.20 Uhr in Ludwigshafen am Rhein verstorbener Vater Manfred Klamm aus Neuhofen stammen soll und der reichste Landwirt oder Bauer sein soll oder gewesen sein soll, der mit seiner Familie die Menschen in Neuhofen öffentlich betrügt ist DEFINITV FALSCH.
Mein Vater stammt nachweisbar nicht aus Neuhofen. Die Leiche meines Vater wurde noch in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein am 4. Februar 2000 durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz beschlagnahmt, da mein Vater, ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und ehemaliger Postbeamter an den Folgen eines Nicht-natürlichen Unfall-Todes, einer Rauchgas-Inhalation und schwersten Brandverletzungen in der Folge eines schweren Autounfalls gestorben ist.
Darüber haben die Tageszeitungen „Die Rheinpfalz“, „Tagespost“ in Speyer am Rhein und der „Mannheimer Morgen“ auch öffentlich bereits im Jahr 2000 berichtet.
Die Informationen wonach ich aus Neuhofen stammen soll sind definitiv falsch, denn ich stamme nachweisbar NICHT aus Neuhofen und habe für mehr als 12 Jahre auch nicht in Neuhofen gelebt bis in das Jahr 2000 / 2001.
Die Informationen wonach meine Mutter aus Neuhofen stammen soll sind nachweisbar und definitiv falsch.
Die Informationen wonach mein Vater der reichste Landwirt von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll sind offensichtlich und offenkundig falsch.
Ich betrachte die anonymen Vorwürfe als Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und schwere Störung der Totenruhe. Es gibt mehere Hundert Zeugen, dass mein Vater am 4. Februar 2000 durch schreckliche Umstände in der Folge eines schweren Auto-Unfalls gestorben ist. In Otterstadt bei Speyer am Rhein, haben mehr als 30 Feuerwehr-Leute und zwei Notärzte um das Leben meines Vaters gekämpft. Den Notärzten und Feuerwehr-Leuten danke ich an dieser Stelle. Sie haben sicher ihr Bestes gegeben. Ganz besonders herzlichen Dank an die vielen Ärzte und Ärztinnen der Station für Schwerst-Brandverletzte V1 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein und die vielen Krankenschwestern und Krankenpflegern, die täglich Schwerst-Arbeit leisten und um das Leben von Menschen kämpfen.
Die Beweismittel, wonach mein Vater KEIN LANDWIRT, sondern ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ein ehemaliger Postbeamter war, sind bei den öffentlichen Behörden verfügbar.
Da ich seit 1984 nicht nur Journalist, Rundfunk-Journalist und der Autor mehrerer Bücher bin, sondern zum seit 1993 im sekundären Zweitberuf auch staatlich geprüfter Krankenpfleger bin, der auch auf Intensiv-Stationen arbeitete und zudem auch noch Rettungssanitäter bin mit Arbeits-Erfahrung im RTW / NAW-Dienst Mannheim, Ludwigshafen und Vorderpfalz ist mir bekannt, welche Schwerst-Arbeit auf den Intensiv-Stationen und im Rettungsdienst tagtäglich geleistet wird.
Mein Vater, mit dem ich ein beeinträchtigtes Verhältnis bis zu seinem Tod hatte, aufgrund von unterschiedlichen Standpunkten und Weltanschauungen, war sicherlich kein Held, doch er war sowohl als ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und als Gründer und Vorsitzender der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannnheim e.V. nachweisbar doch auch ein Lebens-Retter, der mehreren Menschen das Leben gerettet hat und sich als er durch einen tragischen und schlimmen Unfall selbst in Lebensgefahr geraten ist, selbst nicht mehr helfen konnte.
Dass das Andenken meines Vater durch einen heimtückischen Menschen, der Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und Störung der Totenruhe öffentlich auch in Internet-Foren begeht, offenbar aus Neuhofen, wenn die Zeugen-Informationen stimmen, die auch ich erhalten habe, stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Dafür kann ich kein Verständnis entwickeln, insbesondere deshalb weil meine Schwestern, meine Mutter und auch ich als Halb-Waise nicht nur im Jahr 2000 schwerstes Leid öffentlich und nachweisbar erlitten haben.
Dass die Polizei und Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz sicherlich ihre Unterlagen prüfen muss, wessen Leiche im Jahr 2000 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein beschlagnahmt wurde und wer obduziert wurde kann ich verstehen. Der Staatsanwaltschaft in Frankenthal liegen hierzu die Akten aus erster Hand vor.
Die Vorwürfe, dass ich angeblich „jemand sein soll, der meint…der immer nur auf Kosten von anderen Menschen bzw. der Allgemeinheit zu leben…“ sind NACHWEISBAR und öffentlich beweisbar und offenkundig falsch.
Richtig ist, dass ich NICHT einen Cent aus irgendwelchen deutschen Staats-Kassen oder Sozial-Kassen, beziehe, obgleich ich nachweisbar zwischen 21 und 22 Jahre Steuern und Sozial-Versicherungs-Abgaben an Deutschland bezahlt habe.
Die Vorwürfe, dass eine Landwirtschaft-Familie in Neuhofen in der Pfalz Betrug begeht, die wir NACHWEISBAR NICHT sind und auch NICHT waren, sind sehr schwer in Bezug auf den Vorwurf des Betrugs der damit öffentlich der gesamten Familie unterstellt wird und sind ganz offenkundig falsch.
Daher hoffe ich auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft guten Erfolg haben werden, den Menschen, der diese Beleidigungs- Rufmord- Diffamierungs-Kampagne und Störung der Totenruhe betreibt, bald finden wird und zur öffentlichen Richtigstellung der offenkundig falschen Vorwürfe beitragen kann.
Mir ist bekannt, dass auch mein verstorbener Vater, Manfred Klamm, sicher nicht an allen Orten beliebt war. Er hat nachweisbar Menschen das Leben gerettet als Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufs-Feuerwehr in Ludwigshafen am Rhein. Ich glaube nicht, dass es Lebensretter, die krank geworden sind, verdient haben und auch nicht deren überlebenden Familien-Angehörige, auf das Schwerste, beleidigt und diffamiert zu werden.
Das Mindeste wäre es die überlebenden Halb-Waisen und die Witwe vor Beleidigungen, falschen Vorwürfen des öffentlichen Betruges, Rufmord- und Diffamierungs-Kampagnen zu schützen und den Menschen die nachweisbar mehrfach schwerste Leid erlitten haben, nicht erneut zu schaden.“
3mnewswire.org
Betrugs-Vorwürfe gegen die Familie Manfred Klamm, die seit 2007 offenbar nicht nur im Internet mittels email und Internet-Foren verbreitet werden:
Tagezeitung MANNHEIMER MORGEN, Mannheim, 2000
Tageszeitung RHEINPFALZ, Ludwigshafen am Rhein, 2000
Tageszeitung TAGESPOST, Speyer am Rhein, 2000
Flüchtlingsrat Thüringen: Mohammed Sbaih – Die Abschiebung wurde vorläufig heute verhindert
Flüchtlingsrat Thüringen: Mohammed Sbaih – Die Abschiebung wurde vorläufig heute verhindert
Von Andreas Klamm
New York / Erfurt. 4. Dezember 2008. Entwarnung im Fall des von der Abschiebung bedrohten Mohammed Sbaih. Die für 3. Dezember 2008 geplante Abschiebung konnte in letzter Minute verhindert werden. Der Mann aus Palästina berfindet sich Informationen des Flüchtlingsrates Thüringen in Erfurt zufolge allerdings weiterhin in Abschiebehaft, vermutlich in Suhl. Der Flüchtlingsrat informierte darüber, dass ein Eilantrag offenbar noch beim Verwaltungsgericht Meiningen laufe.
Die geplante Ausweisung und Abschiebung von Mohammed Sbaih hat das Interesse der internationalen Öffentlichkeit gefunden. In der Redaktion von Radio IBS Liberty meldeten sich in Kommentar-Beiträgen sogar besorgte Leser aus dem Land Jordanien. Im fernen Jordanien gibt es offenbar auch Leser, die über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland sehr besorgt sind.
Mohammed Sbaih hat sich als ein Flüchtling und damit auch als ein „Botschafter des Friedens“ im Flüchtlingslager Katzhütte im Kreis Saalfeld-Rudolstadt geradezu vorbildlich als ein Sprecher für die Interessen der Flüchtlinge in Deutschland bei Protesten engagiert und beklagt öffentlich die „miserablen Bedingungen für die Menschen“ in der Sammel-Unterkunft Katzhütte.
Sprecher einer weiteren Flüchtlings-Hilfe-Organisation bezeichneten Katzhütte so wörtlich als „Isolations-Lager“ und ein weiterer Sprecher aus einem Flüchtlingslager in Deutschland bestätigte in einem Radio-Interview mit Radio IBS Liberty, die Informationen, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen sich mitten in Deutschland wie in „Isolations-Lagern verwahrt fühle.“ Die Lager seien oft weit entfernt von den Städten mitten im Wald. Eine Infra-Struktur bestünde nicht. Es würden nur Lebensmittel-Gutscheine, doch kein Bargeld ausgegeben. Kinder die die Schulen besuchen wollten, müssten über mehrere Kilometer zu Fuß durch Wälder und mit etwas Glück mit Bussen zur Schule transportiert werden. Nur etwa vier Stunden am Tag sei morgens und abends warmes Wasser zum Duschen verfügbar, weil gespart werden müsste, bestätigte der ehemalige Insasse aus einem Flüchtlingslager im Radio-Interview. An den Eingängen der Lager müssten die Flüchtlinge, sofern vorhanden ihre Ausweis-Dokumente abgeben. Eine Integration in die Lebensgemeinschaften der Städte mit Menschen in Deutschland, die von den Flüchtlingen und auch von engagierten Politikern vieler Parteien in Deutschland gewünscht wird, sei damit nahezu komplett ausgeschlossen.
Daher darf Mohammed Sbaih sicherlich auch in einer Vorreiter-Rolle mit der Wahrnehmung elementarster Grundrechte und Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert im Jahr 1948 durch die United Nations in New York, wie die freie Meinungs-Äußerung, für die Integration von Menschen aus anderen Ländern bezeichnet werden. Integration, die Eingliederung von Flüchtlingen aus Ländern, in den Menschen Schutz vor Gewalt, Terror und Krieg suchen kann sicherlich nicht nur von den Menschen in Deutschland ausgehen. Der engagierte Sprecher für die Interessen vieler Flüchtlinge in Deutschland, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres persönlichen Glaubens, hat bewiesen, dass auch Flüchtlinge ihren ganz persönlichen Beitrag für ein gutes Miteinander, für eine internationale Zusammenarbeit, in Deutschland leisten können.
Umso weniger ist es verständlich, dass sich der Mann immer noch in Abschiebe-Haft im Abschiebe-Gefängnis von Eisenach oder in der Nähe von Eisenach befindet.
Ein weiterer Sprecher einer anderen Flüchtlings-Hilfe-Organisation wünscht sich die Integration von Flüchtlingen in den Stadt-Zentren. Oft geht es nur um kleine und einfache Wünsche, wie etwa den Besuch der Schulen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu erleichtern, ohne dass Kinder über mehrere Kilometer durch Wälder in Deutschland laufen müssen, weil die Lager oder auch Heime genannt, so weit von den Stadt-Zentren entfernt sind.
Die Gefahr der Abschiebung für Mohammed Sbaih weil dieser sich kritisch zu den Lebens-Bedingungen in der Sammel-Unterkunft Katzhütte äußerte besteht weiterhin.
Die für diesen Mittwoch geplante Ausweisung von Mohammed Sbaih sei verschoben worden, sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Das Verhalten und Vorgehen der Behörden stößt nicht nur beim Thüringer Flüchtlingsrat auf schärfste Kritik. Couragierte Poltiker der Partei Die Grünen / Bündnis 90 forderten jetzt auch die Landesregierung auf von einer Abschiebung von Mohammed Sbaih abzusehen.
Die Bedingungen für Schutz-suchende Flüchtlinge sind nicht an allen Orten in Deutschland so schlecht wie im Flüchtlings-Lager Katzhütte. Im baden-württembergische Heidelberg wäre der Flüchtling Mohammed Sbaih herzlichst willkommen und zwar mitten im bunten Stadt-Leben der Studenten- und Universitäts-Stadt Heidelberg. In einer geradezu vorbildlichen Aktion „Save me – Heidelberg – Eine Stadt sagt JA zu Flüchtlingen“ engagieren sich Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen aus einer Vielzahl von Ländern für Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen.
Da ich in Heidelberg vor einigen Jahren ein gutes Abendgymnasium, das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium, besuchen konnte unterstütze ich als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Film-Produzent die Kampagne für Flüchtlinge „Save me – Heidelberg – Eine Stadt sagt JA zu Flüchtlingen“ – bei uns sind Flüchtlinge wie Mohammed Sbaih und viele Tausend weitere Menschen, die Schutz vor Terror, Krieg und Gewalt suchen herzlichst willkommen. Wir begleiten Paten und zeigen ihnen das schöne Heidelberg, unternehmen gemeinsam Dinge. Lernen auf Gegenseitigkeit, etwa Mohammed Sbaih die deutsche Sprache und wir die arabische Sprache oder welche Sprache auch immer. So wurde ich von Beginn der Aktion an einer von 86 Paten für Flüchtlinge in der Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg. Es ist ein wichtiges Signal das wir als Menschen setzen können. Mein Großvater war der französische Offizier Haedi Sabaot und so denke ich in vielen Bereichen des Lebens, wenn auch nicht in allen Bereichen des Lebens kosmopolitisch als ein Bürger in dieser Welt, was einige andere Menschen auch als Weltbürger bezeichnen.
Weshalb sollte Mohammed Sbaih nicht eines Tages auch als Student in Heidelberg studieren können. Oft erscheint mir, obgleich ich in Deutschland aufgewachsen bin dieses Land so fremd. Manchmal verzweifele ich und stelle dann fest, diese Land kenne ich nicht. Doch es darf nicht bei der Resignation bleiben. Die Menschen müssen sich engagieren und es ist gut wenn sich viele Menschen ungeachtet ihrer Herkunft oder sozialen Stellung in Deutschland und in Europa für Freiheit, für die internationalen Menschenrechte, für das Miteinander, Frieden, Schutz und intelligente und vernünftige Konzepte engagieren.
Wie muss es den vielen Tausend Menschen den Flüchtlingen gehen, die Schutz, Liebe, Miteinander, das Gefühl, angenommen zu werden, Geborgenheit und vielleicht einfach nur das Glück eines guten Studiums an einer guten Universität in Deutschland suchen?
Flüchtlinge, die als „Botschafter des Friedens“ deshalb bezeichnet werden können, weil diese oft in fernen Ländern vor Krieg, Terror und Gewalt flüchten, sollten nicht in Lagern in Deutschland isoliert werden. Eine Isolation von Menschen macht die internationale Völkerverständigung nahezu unmöglich. Wir müssen fragen und miteinander kommunizieren und seien die Standpunkte und Überzeugungen noch so unterschiedlich.
Ausführliche Informationen zur Aktion „Save me – Heidelberg – Eine Stadt sagt JA zu Flüchtlingen“ sind bei www.save-me-heidelberg.de im Internet zu finden.
Weitere und ausführliche Informationen zur Situation zur Arbeit des Flüchtlingsrates Thüringen und zur Situation des Asyl-suchenden Menschen Mohammed Sbaih sind auch direkt beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt, Tel. 0361 2172720, Fax. 0361 2172727, www.fluechtlingsrat-thr.de, zu erhalten.
Bis heute war mir nicht bekannt, dass die Dienste von 3mnewswire.org und IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty auch von Lesern aus Jordanien gelesen, gesehen und gehört werden. Damit darf ich jetzt mit Freude und Dankbarkeit verkünden, dass wir Leser, Hörer und Zuschauern aus 41 Ländern in aller Welt haben. Danke an alle unsere Leser, Hörer und Zuschauer. Wir sind dankbar für jeden Menschen, wo auch immer sie leben , der unsere Dienste liest, sieht oder hört. Danke !
Einen Mann wie Mohammed Sbaih könnten wir in unserem internationalen Redaktions-Team gut aufnehmen. Er ist ein engagierter Mann, der es sich mitten in Deutschland auch wagt über kritische Themen und die schlimmen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland und damit auch über Menschen in Not zu sprechen, die zum Teil durch schlimmste Geschehen in Krisen- und Kriegs-Regionen hoch traumatisiert sind und Leid erlebt haben, das in Worten kaum zu beschreiben ist.
IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty wurde 1986 in der deutschen Stadt Speyer am Rhein und in der englischen Stadt Leeds, West Yorkshire, England, United Kingdom gegründet.
IBS Independent Broadcasting Service Liberty ist ein alternatives, independent und internationales Medien-Netzwerk mit Journalisten und Autoren aus 33 Ländern und seit heute mit Lesern, Hörern und Zuschauern aus 41 Ländern. Das Medien-Netzwerk ist nicht-kommerziell weil alternativ und international. Zeitweise arbeitet das Medien-Netzwerk unter „NO“- und „LOW“-Budget-Bedingungen. IBS Independent Broadcasting Service Liberty dient seit 1986 der internationalen Völkerverständigung und sozialer internationaler Friedens-Dienste.
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Wir grüßen herzlichst unsere neuen Leser, Hörer und Zuschauer aus Jordanien.
Credits and references
1. www.save-me-heidelberg.de
2. www.save-me-heidelberg.de/patinnen-paten.12.html
3. www.fluechtlingsrat-thr.de
4. www.ibsliberty.wordpress.com
5. www.radioibsliberty.blogspot.com
6. www.ibstvliberty.blogspot.com
7. www.humanrightsreporters.wordpress.com